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Thema: Elterngeld? Elternzeit?

  1. #1
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    Rotes Gesicht Elterngeld? Elternzeit?

    hallo ihr lieben im Forum,
    mein Kopf ist grad so voll und weiss ehrlich nicht, was richtig und was falsch ist

    Kurz über meine Situation:
    Ich arbeite in einer Reinigungsfirma(seit 4 monaten Teilzeit 385€ netto davor Vollzeit 980 netto) und bin auch gleichzeitig selbstständig (habe ein Imbiss, was seit ungefähr 7 Monaten Verluste macht).

    Jetzt zu meinen Fragen:
    1) Wieviel Elterngeld würde ich bekommen?
    2) Wann muss ich Elternzeit nehmen/beantragen?
    Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist am 06.03.2010. Wann müsste ich dann Elternzeit beantragen (Das muss ich doch bei meinem Arbeitgeber beantragen oder muss ich das bei einem Amt beantrage)?
    3)Für wie lange(ich würde so lange wie möglich und mein Mann dann wenn er auch kann, ich glaube nur 2 Monate)?
    Oder liege ich da falsch?
    4) Wie ist das mit Mutterschaftsgeld?
    5) Ab wann sollte ich das beantragen?

    Da das meine erste Schwangerschaft ist und ich kaum Infos darüber habe, würde ich mich sehr darüber freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.
    Geändert von Pikary (14.04.2011 um 22:31 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    zur Elternzeit ist das hier ein spannender Artikel: Elternzeit: Anmeldung und Antrag: Was Sie unbedingt beachten müssen | Suite101.de

    zum Elterngeld:
    Elterngeld wird für 12 Monate + 2 Vätermonate gewährt

    Dein Durchschnittslohn der letzten 12 Monate (ohne Berücksichtigung der Selbständigkeit) beläuft sich auf ca. 780€. Davon 67% würden ca. 523 Elterngeld ergeben. Beim Eltergeld gibt es eine Geringverdienerkomponente, die bei 1.000€ liegt. Zwischen deinem Durchschnittseinkommen und 1.000€ liegen 220€. Somit würde dich der Prozentsatz folgendermaßen erhöhen: 220€ / 2 * 0,1% = 12%. Du würdest also anstatt der 67% nunmehr 79% deines durchschnittlichen Nettoeinkommens erhalten, also ca. 616€.

    In der Zeit, in der Mutterschaftsgeld geleistet wird, wird kein Elterngeld gezahlt, zumindest wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet.

    Das Mutterschaftsgeld muss bei der Krankenversicherung beantragt werden und wird für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt. Hierbei ist dein Nettolohn der letzten 13 Wochen maßgeblich, der auf einen Tagesgnettolohn heruntergerechnet wird (maximal 13€ je Kalendertag). Diesen Betrag überweist dir dann die Krankenkasse. Die Differenz zu deinem ursprünglichen Lohn muss dir dein Arbeitgeber zahlen.

    Den Antrag auf das Mutterschaftsgeld solltest du ca. 1 Woche vor der Mutterschutzfrist stellen, da du auch eine ärztliche Bescheinigung mit beilegen musst.

  3. #3
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    Ich bedanke mich herzlich für die ausführlichen antworten

    Zur Elternzeit,
    da steht ja das man einen Antrag dem Arbeitgeber vorlegen muss. Wo bekomme ich diesen Antrag? Muss ich selber einfach auf Papier schreiben, dass ich Elternzeit beantrage???

    Zur Mutterschutzfrist,
    wann beginnt denn die Mutterschutzfrist?

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