+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Höhe des Elterngeldes bei 2tem Kind

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    13.10.2009
    Beiträge
    1

    Rotes Gesicht Höhe des Elterngeldes bei 2tem Kind

    Hallo zusammen,
    ich bin seit Juli 2007 wegen meiner Tochter zu Hause und hatte das Glück, dass ich 1 Jahr lang den Höchstsatz an Elterngeld erhalten habe. Weiß jemand, wie das Elterngeld berechnet wird, wenn man während der Elternzeit wieder schwanger wird und ein 2tes Kind bekommt? Vermutlich bekommt man dann den Mindestsatz, oder?!
    Danke!
    Viele Grüße

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    Es zählt ja der Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Wenn du in dieser Zeit kein Einkommen hattest, gibt es nichts für die Berechnungsgrundlage und somit den Mindestsatz von 300 €. Zu diesem Betrag erhälst du noch für dein erstes Kind einen Geschwisterbonus von 10%. Da aber die 10% = 30€ wären und den Sockelbetrag von 75 € unterschreiten, wird der Geschwisterbonus in Höhe von 75 € gezahlt.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.479

    Standard

    Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Auch vom Arbeitgeber pauschal versteuertes Einkommen, wie z. B. aus einem sogenannten „Minijob“, wird berücksichtigt. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ... das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt (§ 2 Abs. 7 BEEG).
    Geändert von Pikary (14.04.2011 um 23:31 Uhr)

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.479

    Standard

    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Zu diesem Betrag erhälst du noch für dein erstes Kind einen Geschwisterbonus von 10%. Da aber die 10% = 30€ wären und den Sockelbetrag von 75 € unterschreiten, wird der Geschwisterbonus in Höhe von 75 € gezahlt.
    Bei zwei Kindern im Haushalt besteht der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag so lange, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist. Mit dem Ende des Bezugsmonats, in dem das ältere Geschwisterkind sein drittes Lebensjahr vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Arbeitslosengeld Höhe
    Von Urza im Forum Arbeitslosengeld
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 14.11.2010, 22:45
  2. Höhe ALG 1
    Von Tinkerbell im Forum Arbeitslosengeld
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 03.08.2010, 22:50
  3. Höhe ALGI
    Von füxchen im Forum Arbeitslosengeld
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 10.04.2010, 19:35
  4. Höhe des Kindesunterhalts???
    Von obi_wan im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 09.10.2009, 15:06
  5. Höhe des Elternunterhalts
    Von andreas86 im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.05.2009, 17:29

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein