Hallo zusammen,
ich bin seit Juli 2007 wegen meiner Tochter zu Hause und hatte das Glück, dass ich 1 Jahr lang den Höchstsatz an Elterngeld erhalten habe. Weiß jemand, wie das Elterngeld berechnet wird, wenn man während der Elternzeit wieder schwanger wird und ein 2tes Kind bekommt? Vermutlich bekommt man dann den Mindestsatz, oder?!
Danke!
Viele Grüße
Es zählt ja der Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Wenn du in dieser Zeit kein Einkommen hattest, gibt es nichts für die Berechnungsgrundlage und somit den Mindestsatz von 300 €. Zu diesem Betrag erhälst du noch für dein erstes Kind einen Geschwisterbonus von 10%. Da aber die 10% = 30€ wären und den Sockelbetrag von 75 € unterschreiten, wird der Geschwisterbonus in Höhe von 75 € gezahlt.
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Auch vom Arbeitgeber pauschal versteuertes Einkommen, wie z. B. aus einem sogenannten „Minijob“, wird berücksichtigt. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ... das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt (§ 2 Abs. 7 BEEG).
Geändert von Pikary (14.04.2011 um 23:31 Uhr)
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