+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Berechnungsgrundlage bei Selbstständigen

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.07.2009
    Beiträge
    2

    Standard Berechnungsgrundlage bei Selbstständigen

    Hallo,

    kurz zu unseren Famileinverhältnissen.

    Mein Mann war bis 07/2008 Selbständig. Er hat dann auf Grund meiner Risikoschwangerschaft und den schlechten Einnahmen die Selbständigkeit sausen lassen und wir lebten von Erspartem.

    Im Februar 2009 kam unser Sohn zur Welt, ich gehe jetzt Arbeiten und mein Mann macht die komplette Elternzeit.

    Jetzt haben wir unseren Elterngeldbescheid zurück bekommen und haben sofort Einspruch eingelegt.

    a.) Berechnungsgrundlage war aus seiner Selbständigkeit
    Februar bis Juli 2008 = 6 Monate (ergab Summe 7844)
    dass haben die dann aber munter durch 12 Monate geteilt.
    Hat sich das Amt wiedermal die Zahlen schön gemalt..
    Ausserdem... und nun zu meiner eigentlichen Frage...

    ich weiß, dass man als selbständige Schwangere, auch das Jahr vor der eigentlichen Berechnungsgrundlage zu Grunde legen kann wenn auf Grund der Schwangerschaft (Krankheit, Risikoschwangerschaften, frühzeitige Wehen etc.) keine Einnahmen erziehlt werden können.

    Wer von den Lesern hat denn damit Erfahrungen ????

    Wenn das doch für Frauen gilt sollte es doch auch kein Problem sein das für die Männer welche die volle Elternzeit machen zu beantragen denn es heißt ja auch das die Männer gleichberechtigt sind beim Elterngeld. Ausserdem war es Notwendig, dass mein Mann mir beim Haushalt und der Erziehung unserer anderen beiden Kinder (13 und 3 Jahre) unter die Arme greift, da bei mir, wie bereits am Anfang erwähnt, eine Risikoschwangerschaft bestand.

    Für zahlreiche Antworten bin ich dankbar

    Gruß
    Anke

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
    Registriert seit
    05.02.2009
    Ort
    Coburg
    Beiträge
    505
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.07.2009
    Beiträge
    2

    Standard Zur Information

    Wir haben gegen den Bescheid über unseren Rechtsanwalt Einspruch eingelegt und ohne mit der Wimper zu zucken wurde der Bescheid zu unseren Gunsten neu errechnet.
    Ich helfe gerne weiter, einfach Mail an landgraf.a (at) hotmail.de

    VG
    Anke

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Berechnungsgrundlage für Einkommen
    Von WIMA im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 17.10.2010, 18:11
  2. Anrechnung des Einkommens von selbstständigen Eltern?
    Von vany im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.09.2007, 20:44

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein