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Thema: Elterngeld statt Mutterschaftsgeld bei Eigenkündigung

  1. #1
    Benutzer
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    Standard Elterngeld statt Mutterschaftsgeld bei Eigenkündigung

    Hallo hab einige Fragen:

    wenn ich im 6. Monat der Schwangerschaft kündige (dann hab ich ja die 3 Monate Sperre vom Amt) sodass ich mit Geburt des Kindes wieder Geld für mich und das Kind bekomme, bekomme ich dann die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt auch Elterngeld? denn Mutterschaftsgeld geht ja dann nicht.
    Bekommen auch Arbeitslose Elterngeld und wird das am Hartz 4mitberechnet?

    werde auf Arbeit gemobbt und Will schnellstmöglich Kündigen.

    Danke und Gruß
    Geändert von Pikary (14.04.2011 um 22:36 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Du würdest den Mindestbetrag bzw. den Sockelbetrag an Elterngeld bekommen, der bei 300€ liegt. Diese 300€ sind auf andere Leistungen nicht anrechenbar. Solltest du mehr Elterngeld bekommen, aufgrund deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, so wird alles, was die 300€ übersteigt angerechnet.

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