Hallo,
für meinen Sohn habe ich bis 6/08 Elterngeld erhalten. Nun stellte sich heraus, daß ich (freiberuflich) anhand meines Steuerbescheides zuwenig Elterngeld bezogen habe. Bis wann kann ich dies nachträglich neu berechnen lassen und die Differenz rückwirkend beantragen oder dies gar nicht mehr möglich?
Danke und Grüße
Puh...das ist eine gute Frage. Auf welcher Grundlage wurde das Elterngeld denn vorher berechnet, wenn sich jetzt aufgrund des Steuerbescheides Differenzen ergeben? Wenn du freiberuflich tätig bist, gilt doch bei dir das Zuflussprinzip und die exakten Zahlen mussten (normalerweise) schon bei Antrag stehen.
Eine Änderung des Elterngeld Bescheides wird jetzt schwierig, wenn der Bescheid nicht durch einen Widerspruch offen gehalten wurde, ist er rechtskräftig. Eine Möglichkeit bestehe darin, wenn durch den Steuerbescheid neue Tatsachen "ans Licht" gekommen sind, dann könnte man eine Änderung vornehmen. Ich sehe aber eben im Zuflussprinzip das Problem. Dein relevantes Einkommen stand ja bereits bei Antragstellung fest, da nur das zählt, was im relevanten Zeitraum auf deinem Konto eingegangen ist, daran ändert der Steuerbescheid nichts.
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