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Thema: Anrechnung Bafög als Einkommen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Anrechnung Bafög als Einkommen?

    Hallo,

    "kurze Frage":
    Ich beziehe für eine schulische Ausbildung elternunabhängiges SchülerBafög bei auswärtigem wohnen in Höhe von 455€ plus KV und PV Zuschuss in Summe ca. 512€.
    Im Oktober werden wir dann zu dritt sein (Kind + Partner), daher wird meine Ausbildung für ein Jahr unterbrochen, deshalb entfällt nach ca 6 Wochen mein Anspruch auf SchülerBafög.

    Info: SchülerBafög wird bei Schwangerschaft/Elternzeit für 3 Monate weiter gezahlt, anschließend erfolgt die Einstellung. (also ca. 6Wochen Mutterschutz vor der Geburt, 6 Wochen nach der Geburt).

    Meine einzigen Einnahmen werden daher das Elterngeld und Kindergeld sein.
    Daher ergibt sich die Frage, ob diese Art von (Schüler)Bafög als Einkommen für die Ermittlung des Elterngeldes berücksichtigt wird.
    Also kann ich davon ausgehen, das mein Elterngeld den Sockelbetrag von 300€ übersteigen wird?

    Einfluss des Elterngeldes auf Fördermittel

    Fördermittel werden vom Staat aus vergleichbaren Gründen gezahlt wie das Elterngeld. Ein besonderer Fall ist dabei das so genannte BAföG, das Studierenden als Zuschuss oder günstiges Darlehen zum Lebensunterhalt während der Studienzeit gewährt wird. Der Bezug von Fördermitteln wird im Rahmen der Ermittlung der Höhe des Elterngeldes als Einkommen angesetzt, weshalb den meisten Studenten, die Eltern werden, ähnlich wie Erwerbslosen, nur der Sockelbetrag zusteht.
    Laut obigen Zitat von dieser Seite hier scheint dies so zu sein, allerdings konnte ich den entsprechenden Paragraphen nicht dazu finden, bzw. liefern div. Foren auch widersprüchliche Aussagen dazu.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Das obige Zitat sagt nur aus, dass BAföG während des Elterngeld Bezuges als Einkommen anzusehen ist und das Elterngeld mindert.

    Und zur Ermittlung des Einkommens aus dem 12-Monatszeitraum ist das Einkommen aus Erwerbstätigkeit entscheidend. BAföG ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit und wird also nicht zur Ermittlung der Höhe des Elterngeldes herangezogen.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
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    Standard

    hallo,

    mich würde interessieren, wie es jetzt mit dem neuen Elterngeld ab 2011 ist. Bekommt man in diesem Falle auch noch Elterngeld, wenn man als Bafög empfänger (auch 455€ Bafög)in Elternzeit geht?

    Danke und Gruß

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