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Thema: Erklärung zum Einkommen

  1. #1
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    Frage Erklärung zum Einkommen

    Hoffentlich kann mir jemand dieses "Formular-Deutsch" übersetzten, ich steig da einfach nicht durch.

    1.Frage:

    Bei "Nichtselbstständiger Arbeit" heißt es:

    Mutterschaftsgeldbezug in den zwei Kalenderjahren vor der Geburt der Kindes (ggf. auch für ein älteres Kind)

    Eigentlich wäre meine Antwort "JA", da ich ja gerade eben Mutterschaftsgeld für die aktuelle Schwangerschaft beziehe (6 Wochen vor ET).
    Aber hinter "JA" steht:
    Maßgeblich sind die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes ohne Monate der Mutterschaftsgeldzahlung

    Also heißt die Frage doch: Bekommt man Mutterschaftsgeld, außer in den Monaten in denen man Mutterschaftsgeld bekommt Das gibt doch keinen Sinn!

    Wenn ich jetzt aber "NEIN" nehme, heißt es:
    Maßgeblich ist das Einkommen aus den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes.

    Da ist ja dann "NEIN" auch wieder falsch, weil ich in den 6 Wochen vor der Geburt ja Mutterschaftsgeld bekomme.


    2.Frage:

    Bei "Selbstständige Arbeit" heißt es:

    b) Mutterschutzgeldbezug in den drei (ggf auch für ein älteres Kind) Kalenderjahren vor der Geburt des Kindes

    Da es sich bei mir um ein Nebengewerbe handelt, bekomme ich das Mutterschaftsgeld über meine nichtselbstständige Arbeit (s.o.). Muss ich hier trotzdem "JA" wählen?
    Geändert von Pikary (14.04.2011 um 22:36 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Hallo mephista,

    für welches Bundesland beantragst du das Elterngeld?

    Ich habe mir gerade ein paar Anträge angeguckt, finde aber nicht das, was du beschreibst.

    LG

    Tinchen

  3. #3
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    Für Bayern. Das steht nicht im Antrag sondern im Formular "Erklärung zum Einkommen".
    Wäre supi, wenn du mir helfen könnetest!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Ok, jetzt weiß ich was du meinst.

    Zu Frage 1)
    Wenn du Mutterschaftsgeld beziehst, dann musst du das natürlich ankreuzen
    Der Unterschied zwischen dem ja und nein ist Folgender:
    Mal angenommen, du entbindest im Mai. Das Mutterschafsgeld wird dir für März (6 Wochen vor Entbindung) bis einschließlich Juli (8 Wochen nach Entbindung) gezahlt. Demnach würde das Einkommen aus den 12 Monaten vor dem Mutterschaftsgeld berücksichtigt, also März 2008 bis Februar 2009.
    Hättest du jetzt kein Mutterschaftsgeld bezogen, würde natürlich ein anderer Zeitraum Relevanz haben und zwar Mai 2008 bis April 2009.

    Zu Frage 2)
    Wenn du über dein Nebengewerbe kein Mutterschaftgeldbezug hattest, dann gehört da ein Nein angekreuzt.

    LG

    Tinchen

  5. #5
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    Danke Tinchen, jetzt hab ichs auch kapiert !

    Ich dachte die ganze Zeit das hinter dem Ja / Nein sind Erklärungen. Darum hab ichs nicht verstanden.

    Dabei sind es Folgepfeile, im Sinne von:
    Wenn sie ja Ankreuzen, bedeutet dies, dass die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes ohne Monate der Mutterschaftsgeldzahlung für die Berechnung maßgeblich sind.

    (Das hätten die aber auch so schrieben können)

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