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Thema: Anspruch Rückkehrer

  1. #1
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    Standard Anspruch Rückkehrer

    Hallo,

    ich arbeite und lebe momentan in China, bin im 6.Monat schwanger und möchte bereits vor der Geburt nach Deutschland zurückkehren und auch dort wieder leben.

    Verstanden habe ich, dass ich grundlegend Anspruch auf Elterngeld habe, da mein Wohnsitz ja wieder in Deutschland sein wird.

    Unklar ist mir, in welcher Höhe, da ich ja die letzten 12 Monate mein Einkommen in China erhalten habe.
    Deutschland und China haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, d.h. wenn man länger als 180 Tage im Ausland ist und das Unternehmen in China Steuern für einen abführt, muss man keine Steuern in D zahlen. Ich arbeite zwar für ein dt. Unternehmen aber bin aber nicht aus D entsendet.

    Wäre die Elterngeldberechnungsgrundlage dann mein in China gezahltes Gehalt oder würde ich nur die Mindesthöhe von 300 Euro erhalten?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Ich habe mich jetzt mal bei einer Elterngeld Stelle erkundigt. Es sieht mit dem Einkommen so aus, dass man es analog so anwenden kann, als ob man sein Gehalt in Deutschland verdient hätte.

    Du musst also deine letzten zwölf Monate Einkommen nachweisen und bekommst auch anhand dessen das Elterngeld gezahlt. Wenn es sich jetzt um China handelt, dann könnte es natürlich auch Probleme mit der Sprache geben, hierzu müssten die Gehaltsnachweise, wenn sie denn nicht in englisch gehalten sind, übersetzt werden lassen. Das Einkommen, welches du im Ausland nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung (oder ähnlichen Beiträgen) erhalten hast, ist auch maßgebend für das Elterngeld hier in Deutschland.

    Hier auch ein Artikel dazu: http://www.bafoeg-aktuell.de/News/20...d-rueckkehrer/
    Geändert von Pikary (04.05.2009 um 21:48 Uhr)

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