Hallo,
ich hoffe, dass uns hier vielleicht jmd. helfen kann. Bei uns liegt folgende Situation vor : Ich bin mit meinem Mann verheiratet, er ist Schwede und wir leben in Schweden. Ich arbeite als Grenzgänger in Deutschland, bin voll Steuer und Sozialabgabenpflichtig in Deutschland. Unsere Tochter wurde im Januar 09 geboren. Wir haben uns bereits im Vorfeld informiert und dabei hier in Schweden die Antwort erhalten, dass Deutschland, in unserem Fall Hessen vorrangig Elterngeld zahlen muss, da ich dort arbeite. Nun haben wir den Antrag abgelehnt zurueck bekommen, mit dem Hinweis, dass Schweden vorrangig zuständig ist, da das Wohnsitzstaatprinzip zur Anwendung kommt. Jetzt stehen wir im Dialog mit den schwedischen Behörden, die weiterhin sagen, dass Deutschland zuständig ist! Hilfe, ist jemand in einer ähnlichen Situation oder kennt sich in diesem Zusammenhang besonders gut aus?? Vielen Dank u liebe Gruesse aus Schweden
Puh...spontan hätte ich auch gesagt, dass es Schweden ist. Leider weiß ich es auch nicht, würde mich aber freuen, es zu erfahren, wenn du dann mehr weißt. Vielleicht findet sich ja jemand, der ein Antwort darauf hat.
Grüße
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
Hallo,
Hier ein kleines update in unserem Fall. Die Schweden haben zwar nun erkannt, dass Sie vorrangig zuständig sind, jedoch lehnen Sie eine Zahlung des hier genannten Föräldrarpenning = Elterngeld ab mit der Begruendung, ich habe hier ja nichts eingezahlt, soweit logisch und verweisen wieder auf Deutschland, die ja zuständig sind, bei evtl. niedrigeren Zahlungen auf das dt. Niveau aufzustocken, in dem Fall also von 0. Mein Mann hat natuerlich Anspruch auf hiesige Leistungen, ist aber der Grossverdiener und ausserdem stille ich, kommt also nicht wirklich in Frage dass er zu Hause bleibt, zumindest nicht den Grossteil der Zeit. Nun habe ich mich wieder mit der deutschen Stelle in Verbindung gesetzt. Dort wurde mir erklärt, wir sollten Einspruch einlegen und eine Begruendung des schwedischen Amtes beifuegen, man hat aber
schon angedeutet, dass wahrscheinlich ein Gericht entscheiden muss, da das Gesetz nun mal sagt, dass Schweden zahlen muss. Wir haben jetzt schon mal einen Buergerdienst damit beauftragt uns zu helfen. Das ist alles so kompliziert und eigentlich sieht das europäische Recht vor, dass man als EU-Buerger keine Nachteile haben soll, wenn man in einem Staat arbeitet un in dem anderen lebt. Theorie, Praxis zeigt uns nun schon seit 3 Jahren das dies nicht der Fall ist.
Naja, vielleicht meldet sich doch noch jemand mit einer Idee.
LG tilla
Hallo Tilla,
ich bin in einer ganz ähnlichen Situation, alllerdings sieht es so aus, als wäret Ihr schon einen ganzen Schritt weiter. Darf ich fragen, an welchen Bürgerdienst Ihr Euch gewandt habt. Wir haben bisher alleine gekämpft, kommen aber kein Stück weiter und sind ganz aktuell gerade auf der Suche nach Institutionen/Diensten usw., die uns helfen können.
Grüße aus Stockholm,
Sanna
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