Hallo zusammen,
ich bin derzeit im Mutterschutz und schlage mich nun mir dem Elterngeldantrag rum (da braucht man ja ein Studium).
Kann mir jemand beantworten, ob mein Nebeneinkommen als freie Mitarbeiterin in einem Call-Center miteinfließt in das Elterngeld? Ich bin Festangestellte Bürokauffrau und hab parallel ca. 3000 Euro nebenherverdient in 2008. Meinen Nebenverdienst musste ich auch als „Gewerbetreibende“ beim Finanzamt versteuern. Ich bin leider komplett überfordert mit dem Elterngeldantrag. Im Antrag fragt man ferner nach dem durchschnittlichen monatlichen Nebenverdienst als Gewerbetreibende bzw. freie Mitarbeiterin. Meinen die damit Brutto oder Netto?
Im Nebengewerbe hast du kein Brutto oder Netto. Da hast du Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Das was im Monat übrig bleibt, würde ich eintragen.
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