Hallo
unsere Situation wird vorraussichtlich wie folgt aussehen:
Sie - wird vor der Geburt vorraussichtlich einige Monate ALG I, bzw. II bezogen haben.
Er (also Ich)- arbeitet als Grenzgänger in der Schweiz...
Frage wäre jetzt: Kann ich als Grenzgänger das Elterngeld beantragen, dies wäre für uns natürlich finanziell vorteilhafter? Oder muss sie das Elterngeld beantragen?
Danke & viele Gruesse
exparrot
Hallo exparrot,
hier ein ähnliches Thema:
http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/e...nger-1665.html
vielleicht findest Du ja schon hier eine Lösung
Hallo,
schau mal hier rein, vielleicht hilft das ja weiter:
http://www.mein-elterngeld.de/anspru...er_schweiz.htm
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