Hallo,
mein Fall sieht folgendermaßen aus.
Dien Geburt unseres Sohnes war am 11.12.2008. Meine Frau soll Elterngeld für Lebensmonat 1 -11 erhalten also vom 11.12.08 bis 10.11.09.
Ich will dann anschließend für 3 Monate in Elternzeit gehen. Meine Elternzeit wäre also vom 11.11.2009 bis 10.02.210.
Im November würde ich also knappe zwei Wochen arbeiten. In meinem Arbeitsverrrag ist festgelegt,
dass kein 13. gezahlt wird währen der Elternzeit. Normalerweise wird das 13. Gehalt hälftig im Juni und im November überwiesen.
Wenn ich jetzt im November in Elternzeit wäre würde ich das Weihnachtsgeld nicht erhalten. Das ist klar.
Ich arbeite aber knapp zwei Wochen im November. Habe ich dann Anspruch auf das hälftige 13. Gehalt?
Hallo Hans,
so wie ich das sehe, ist das 13. Gehalt häkftig aus Urlaubsgeld und hälftig aus Weihnachtsgeld. Wie der Rechtsanspruch ist, weiß ich nicht, da ich mich im Arbeitsrecht nicht auskenne. Vom Verstand her würde ich aber sagen, dass das im Juni ausgezahlte Geld bleiben sollte und vielleicht kannst du dich ja mit deinem Arbeitgeber einigen, einen Anteil auf für Dezember ausgezahlt zu bekommen. Schließlich erwirbst du den "Anspruch" nicht im Dezember sondern schon in den Vormonaten.
LG
Tinchen
Geändert von Pikary (09.09.2010 um 19:32 Uhr)
Hallo,
danke für deine schnelle Antwort. Ich bin ab November bis Februar in Elternzeit. Ich erhalte also im Dezember und januar gar kein Gehalt und im November und Februar gekürzt weil ich nicht den kompletten Monat arbeite.
Das Urlaubsgeld im Juni erhalte ich da ich in diesem Monat voll arbeite. Das Weihnachtsgeld wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Wäre ich den ganzen November in Elternzeit würde ich kein Gehalt und auch kein "Weihnachtsgeld" erhalten weil das so im Arbeitsvertrag steht.
ich arbeite aber noch einen Teil vom November und erhalte auch ein Gehalt im November. Jedoch entsprechend gekürzt weil ich ja nur 7 Arbeitstage habe.
Ich weiß nicht wie es in diesem Fall aussieht.
Gruß
Hans
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