Hallo,
im Sommer erwarten wir unseren zweiten Nachwuchs. Im März werde ich wohl den Gang zur Agentur für Arbeit machen, da mein Kurzarbeitergeld ausläuft. Mein Mann ist selbstständig.
Nun überlegen wir ob nicht er das Elterngeld beantragen sollte.
Kann ich dann trotzdem ALG I beziehen ?
Bin für jeden Tip dankbar.
Gruß
Tine
alg 1 hat nichts mit dem elterngeld deines mannes zu tun...die leistung wird unabhängig davon gezahlt, da es eine versicherungsleistung (areitslosenversicherung) ist. du erhälst weiter das arbeitslosengeld und er erhält elterngeld![]()
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