Hallo,
nach der Geburt meines Kindes im Oktober nächsten Jahres, möchte ich ab März 2010 2 Jahre im Ausland studieren. Ist dies mit dem Elterngeld möglich bzw. was muss man da beachten? Kennt sich da jemand aus? Ich bin jetzt in einem normalen Anstellungsverhältnis. Ich habe gelesen, das Weiterbildung/ Studium nicht als Beschäftigungsverhältnis zählt und damit nicht in diese 30 Stunden/Woche Regelung fällt.
Danke und Grüße
ja, weil du während der weiterbildung bzw. dem studium keiner beruflichen tätigkeit nachgehst...deswegen kannst du elterngeld weiter beziehen![]()
Danke. aber gilt das auch für das Ausland oder nur, wenn ich in Dtl. bleibe?![]()
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