Hallo,
ich bin selbständig und bekomme im März 2009 ein Kind. Wenn ich eine Ansparabschreibung in 2008 für 2009 bilde, wirkt sich das negativ auf mein zu erwartendes Elterngeld aus? Leider finde ich keine klare Antwort in der Literatur darüber.
Ich bin sehr dankbar über hilfreiche Antworten.
Vielen Dank, Grüße
Kathrin
Hmm...mit der Frage habe ich mich noch nicht wirklich beschäftigt, die aber durchaus interessant ist
Du bildest ja eine Ansparabschreibung, um die einen steuerlichen Vorteil dadurch zu verschaffen, nämlich, indem du dein Einkommen für dieses Jahr senkst.
In dem Fall ergibt sich natürlich ein Nachteil für diech in Punkto Elterngeld, den du, wie ich annehme, leider in Kauf nehmen musst. Dein zu versteuerndes Einkommen wird ja mit der Ansparabschreibung nach § 7g EStG ermittelt und dies ist auch die Grundlage für das Elterngeld. In diesem Fall würde ich die Ansparabschreibung mit 1/12 je Monat ansetzen, der in den Berechnungszeitraum für die Ermittlung des Einkommens fällt.
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