Hallo, ich habe mal eine frage. ich bin schwanger, werde mein kind aber höchstwahrscheinlich in Südafrika bekommen und dann nach Deutschland zurück kehren. noch bin ich Studentin, habe aber ein jobangebot für die zeit nach südafrika, wobei der Arbeitgeber mit dem Kind und Mutterschaftsurlaub kein Problem hat. Jetzt meine Frage: wenn ich dann kurz arbeite und dann in Erziehungsurlaub gehe, bzw. wenn mein Mann zunächst auf das Kind aufpasst und dann ich - wie wird das Elterngeld dann berecnet? nach dem, was ich vor der Geburt verdient habe (nichts, als Studentin) oder nach dem, was ich vor dem erziehungsurlaub verdient habe (relativ viel)?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar,
Julia
für die berechnung des elterngeldes ist es maßgeblich, welches nettogehalt du vor der geburt hattest...kannst du keins nachweisen, so erhälst du den mindestbetrag.
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