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Thema: Kindergeldrückforderung wegen Falschauskunft

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Kindergeldrückforderung wegen Falschauskunft

    Hallo,
    ich war zum einen zu dumm im Merkblatt Kindergeldbezug 2011 die Regelung „eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen“ richtig zu interpretieren, und noch dümmer, mich auf die telefonische Auskunft der Kindergeldstelle zu verlassen. Ich hatte den Satz „man kann zwischen zwei Ausbildungen Kindergeld beziehen“ so verstanden das dies möglicherweise/unter bestimmten Umständen zutrifft aber nirgends herausgelesen, dass diese Regelung allgemeinverbindlich umgesetzt werden muss.
    Meine Tochter bezog während der Ausbildung bis Juli Kindergeld. Sie arbeitete dann bei ihrem Ausbildungsbetrieb bis September in Vollzeit weiter und begann ab Oktober über diesen ein unterstütztes Studium (SmvP). Da sie in den beiden Monaten sehr gut verdiente (zusätzl .Geldgeschenk wg.guter Abschlussprüfung und Urlaubsgeld) wusste ich, dass sie weit über der maßgeblichen Verdienstgrenze liegen würde, und erkundigte mich deshalb im August telefonisch zu der Sachlage, da ich eben den o.a. Hinweis nicht richtig umsetzen konnte. Ich erhielt folgende Auskunft: Für August und September hat ihre Tochter keinen Kindergeldanspruch da sie keine Auszubildende mehr ist, und Vollzeit bzw. auf Lohnsteuerkarte arbeite. Ab Oktober bestehe wieder ein KG-Anspruch, sie würde mir gleich einen entsprechenden Antrag zuschicken, den ich dann stellen solle. Auf meine explizite Frage nach den Einkünften Aug/Sept. und der Überschreitung sagte mir die Frau, diese würden nicht angerechnet, meine Tochter beziehe jetzt und für diesen Zeitraum ja kein Kindergeld. Da ich der Meinung war direkt mit der für mich zuständigen KG-Stelle zu sprechen, sah ich keinerlei Veranlassung diese Aussage in irgendeiner Form anzuzweifeln und stellte Ende September wieder einen Antrag auf Kindergeld. Da im Antrag kein spezielles Datum für den Bezugsbeginn einzutragen ist , glaubte ich, dies ginge mit dem angegebenen Studienbeginn einher.
    Am 2. Januar erhielt ich jetzt die Rückforderung für Januar - Juli 2011 da meine Tochtes sich eben zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befunden hatte, und die hohen Einkünfte angerechnet würden. Als ich daraufhin persönlich auf der KG-Stelle war , erfuhr ich das ich „mit irgendeiner Frau in irgendeinem Callcenter irgendwo in Deutschland“ gesprochen hätte, und es nie mehr nachvollziehbar sei, wer mir diese vollkommen falsche Auskunft gegeben hatte, im übrigen wurde mir angeraten Widerspruch einzulegen.
    Meine eigentliche Frage: hat das überhaupt einen Sinn, bzw. kann man den Antrag zurückziehen, weil ich diesen ja nur aufgrund dieser Falschauskunft gestellt, und das Kindergeld ja auch nicht rückwirkend, sondern erst mit Studienbeginn beantragt hatte.
    Vielen Dank im Voraus
    Hanna

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Kindergeldrückforderung wegen Falschauskunft

    Zitat Zitat von hanna1 Beitrag anzeigen
    Meine eigentliche Frage: hat das überhaupt einen Sinn, bzw. kann man den Antrag zurückziehen, weil ich diesen ja nur aufgrund dieser Falschauskunft gestellt, und das Kindergeld ja auch nicht rückwirkend, sondern erst mit Studienbeginn beantragt hatte.
    Nein, macht keinen Sinn, da dies an der Rückforderung des Kindergeldes nichts ändern würde.

    Hatte deine Tochter 2011 hohe Werbungskosten/Besondere Ausbildungskosten? Wenn ja, lohnt sich ein Einspruch in dem ihr diese geltend macht.

    Es macht auch keinen Sinn, sich wegen der Falschauskunft aufzuregen. Spätestens 2012 hättest du vermutlich ohnehin Kindergeld beantragt und der Studienbeginn 2011 sowie die Einkünfte in der Übergangszeit wären rausgekommen.

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