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Thema: Rückzahlung von 6 Monaten, schlechte Beratung?

  1. #1
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    Unglücklich Rückzahlung von 6 Monaten, schlechte Beratung?

    Hallo an alle...

    es geht um meinen kleinen Bruder.

    Er hat dieses Jahr im Januar seine Ausbildung abgeschlossen und wurde leider nicht übernommen.
    Er beschloss dann im Ausland studieren zu gehen. Um ein Studienplatz im Ausland zu erhalten benötigt man erstmal viel Zeit um den Platz zu erhalten.

    Mein Bruder hat sich dann nach der Ausbildung gleich arbeitssuchend gemeldet und beschlossen für ein paar Monate (es waren ca. 3 Monate) zu arbeiten um etwas Geld für die Schule zu haben, da diese Schule auch Geld kostet!

    Die Familienkasse hat uns als ersten Brief geschrieben, da mein Bruder seine Ausbildung abgeschlossen hat und er über 18 ist, hat er keinen Anspruch mehr! Soweit sehe ich es auch ein...

    Jedoch wenn mein Bruder sagt, dass er studieren gehen will und die Beraterin von der Familienkasse ihm sagt, dass er eine Zusage benötigt oder eine Absage als Nachweis und wir kurzfristig von der Schule eine Zusage bekommen haben, sodass er nach drei Tagen gleich in den Ausland ging und eine Bescheinigung als Nachweis uns zugesandt hat, dann kann doch nicht die Familienkasse einfach sagen, dass wir ab dem September Kindergeld bezahlen und die Monate davor nicht! Er war doch die ganze Zeit über suchend und hat sich beworben auf dieser Schule über einen Bekannten gleich nach der Ausbildung...

    Ich bitte um Hilfe und Rat, denn die FK möchte über 1104€

    vielen Dank im Voraus...

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Rückzahlung von 6 Monaten, schlechte Beratung?

    Zitat Zitat von sahabi Beitrag anzeigen
    Mein Bruder hat sich dann nach der Ausbildung gleich arbeitssuchend gemeldet und beschlossen für ein paar Monate (es waren ca. 3 Monate) zu arbeiten um etwas Geld für die Schule zu haben, da diese Schule auch Geld kostet!
    Wie soll das funktionieren - entweder bin ich arbeitsuchend oder ich arbeite...beides gleichzeitig geht ja irgendwie nicht. Hat er nun gearbeitet oder nicht?

    Zitat Zitat von sahabi Beitrag anzeigen
    Jedoch wenn mein Bruder sagt, dass er studieren gehen will und die Beraterin von der Familienkasse ihm sagt, dass er eine Zusage benötigt oder eine Absage als Nachweis und wir kurzfristig von der Schule eine Zusage bekommen haben, sodass er nach drei Tagen gleich in den Ausland ging und eine Bescheinigung als Nachweis uns zugesandt hat, dann kann doch nicht die Familienkasse einfach sagen, dass wir ab dem September Kindergeld bezahlen und die Monate davor nicht! Er war doch die ganze Zeit über suchend und hat sich beworben auf dieser Schule über einen Bekannten gleich nach der Ausbildung...
    Ich habe keine Ahnung, worum es hier geht. Geht es hier um eine Zusage einer Uni im Ausland?

    Zitat Zitat von sahabi Beitrag anzeigen
    Ich bitte um Hilfe und Rat, denn die FK möchte über 1104€
    Im Rückzahlungsbescheid steht ja genau drin, warum die Familienkasse Beträge zurückfordert und für welchen Zeitraum. Welche Begründung steht in eurem Bescheid?

  3. #3
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    Standard AW: Rückzahlung von 6 Monaten, schlechte Beratung?

    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Wie soll das funktionieren - entweder bin ich arbeitsuchend oder ich arbeite...beides gleichzeitig geht ja irgendwie nicht. Hat er nun gearbeitet oder nicht?
    Sorry das ich mich so schwer verständlich gemacht habe. Also mein Bruder hat seine Ausbildung abgeschlossen und wurde überraschenderweise nicht übernommen! Was nun? Diese Frage hat er sich gestellt. Die Ausbildungsstelle hat ihm gesagt, er solle gleich zum Arbeitsamt gehen und sich als arbeitssuchend melden. Das hat mein Bruder gemacht


    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Ich habe keine Ahnung, worum es hier geht. Geht es hier um eine Zusage einer Uni im Ausland?
    Nein hier geht es darum, dass die Familienkasse für den Zeitraum Februar bis Juli das Kindergeld zurückbezahlt haben möchte, weil die sagen das dies unberechtigt gezahlt worden ist


    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Im Rückzahlungsbescheid steht ja genau drin, warum die Familienkasse Beträge zurückfordert und für welchen Zeitraum. Welche Begründung steht in eurem Bescheid?
    Wir haben bei der ersten Forderung einen Widerspruch geschrieben und der wurde nun Beantwortet und als unbegründet abgelehnt. Sie begründen, dass das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat und somit nicht mehr berechtigt ist. Und Sie meinen, dass man einen Nachweis erbringen soll.

    Noch ein paar Informationen. Mein Bruder, 20 Jahre, lernt nun in Marokko seit September und hat sich früh nach seiner abgeschlossenen Ausbildung entschieden in Marokko lernen zu gehen. Die Familienkasse hat das anerkannt, jedoch nicht ab den Zeitraum Februar sondern September. Wie soll ich bzw. mein Bruder nun nachweisen, dass er sich ab Februar beworben hat, denn die Bewerbung ging mündlich, da wir einen gekannt haben, der ebenfalls an der Schule gelernt hat und er den Kontakt für uns aufgebaut hat.

    Im August haben wir gedacht, dass die Schule ausgebucht ist, da keine Antwort von dem Bekannte kam. Mein Bruder hat sich dann im Monat August bei anderen Fachhochschulen in Deutschland beworben.

    Die Familienkasse erkennt nur diese Bemühungen im August an. Wie kann oder soll ich es nachweisen mit der Schule in Marokko, ich meine er lernt nun dort und das Bewerbungsverfahren allgemein geht ja nicht schnell und benötigt seine Bearbeitungszeit.

    Ich hoffe ihr könnt meine Lage nun besser verstehen. Bitte fragt nach wenn was nicht verstanden wurden ist. Ich versuche soviel Informationen euch zu geben wie ich kann.

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