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Thema: gringfügige Beschäftigung - Werbungskosten geltend machen?

  1. #1
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    Standard gringfügige Beschäftigung - Werbungskosten geltend machen?

    Hallo allerseits,

    meine Frage zur bekannten Problematik Kindergeld und Kindeseinkünfte:
    Kann ich von den Einkünften aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis überhaupt Werbungskosten abziehen (also entweder die Pauschale geltend machen oder meine gesammelten Belege)?
    Ich habe als SHK gearbeitet und bin damit leicht über die Einkommensgrenze gelangt, habe aber auch Ausgaben gehabt, die genau in das Werbungskostenraster fallen (Laptop, Büroeinrichtung usw.). Nun wüsste ich aber gern, ob ich das tatsächlich als Werbungskosten abziehen "darf".

    Im Internet habe ich leider ganz unterschiedliche Informationen gefunden, während die Familienkasse seit Wochen unerreichbar ist und auch nicht auf Emails antwortet.

    Falls in diesem Fall keine Werbungskosten geltend gemacht werden können: Kann ich die Büroeinrichtung (Stuhl, Tisch) alternativ auch als besondere Ausbildungskosten geltend machen? Immerhin bin ich hauptberuflich noch immer Studentin. Das würde es ebenfalls rausreißen; um allzu viel Geld geht es ja nicht.

    Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte, damit ich das endlich in Sack und Tüten kriege.
    Danke schonmal!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: gringfügige Beschäftigung - Werbungskosten geltend machen?

    Eine geringfügige Entlohnung liegt ja weit unter der Einkommensgrenze für das Kindergeld. Welche Einkünfte hast du noch bezogen, neben dem Minijob?

  3. #3
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    Standard AW: gringfügige Beschäftigung - Werbungskosten geltend machen?

    Tut mir Leid, dass ich jetzt erst wieder antworte, ich war zwei Wochen nicht da. Vielleicht liest das ja doch noch jemand...
    jedenfalls erhalte ich ein Stipendium. Als ich noch Bafög bekommen habe, war alles kein Problem, aber jetzt wird das Stipendium ja als voller Zuschuss gerechnet und ich komme über die Einkommensgrenze, sobald ich nur ein wenig Geld verdiene.
    Soweit ich weiß, hängt es jetzt davon ab, ob der Job pauschal versteuert worden ist oder nicht. Da er das nicht wurde (soweit ich aus den Abkürzungen in meinem Einkommensbescheid schlau werde), ist er den Einkünften zuzurechnen, also kann ich Werbungskosten geltend machen.
    Oder hat hier jemand andere Informationen?

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: gringfügige Beschäftigung - Werbungskosten geltend machen?

    Wenn der Minijob pauschal versteuert wurde, spielen Abkürzungen keine Rolle, da diese Einkünfte dort gar nicht erst auftauchen

    Wenn der Minijob aber enthalten ist, kannst du Werbungskosten geltend machen, in 2011 sind das 1.000 € als Pauschale oder höher, soweit du diese nachweisen kannst.

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