Hallo,
Folgender Fall:
Im Jah 2010 war ich bis Ende August Azubi. Ich hatte eine normale Azubi-Vergütung und durch meine eigene Wohnung auch BAB.
Leider bin ich durch die Höhe des BAB knapp über der Freigrenze.
Da meine Eltern nach meinem Auszug auch umgezogen sind, 200 km weit weg zu meiner schwester, wurde beim BAB die monatliche Familienheimfahrt nun mit bezahlt.
Nun meine Frage:
Kann ich diese Fahrtkosten als Werbungskosten beim Kindergeld angeben? Es wurde mir ja auch als Aufwendungen für Fahrkosten von der BAB-Stelle gewährt.
Wenn ja bin ich noch unter der Freigrenze.
Vielen Dank!
Werbungskosten können ja nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sein. Ein anderer Fall wäre beispielsweise die doppelte Haushaltsführung, die ich mir bei dir erklären kann. Du hast zwar einen eigenen Hausstand, deinen Lebensmittelpunkt aber dort wo deine Eltern und Schwester wohnen...ich vermute mal, aus diesem Grund hast du auch BAB für Familienfahrten bekommen.
Unter diesen Umständen solltest du die Fahrtkosten als Familienheimfahrten in den Werbungskosten geltend machen können. Die Erstattung mit BAB musst du aber gegenrechnen![]()
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