Ich bin seit dem 01.09.2011 Student und davor war ich 23 Monate als Wehrdinstleistender bei der Bundeswehr.
Ich habe den 9 Monatigen Wehrdinst also um 14 Monate verlängert ( 9x400€ und 14x1000€ verdient )
Habe ich nun wieder Anspruch auf Kindergeld da ich nun Student bin und kein Einkommen mehr habe.
Danke im voraus
Jarly2
Wenn du studierst, hast du bis zum Monat, in dem du 25 wirst, Anspruch auf Kindergeld. Die Zeit des Grundwehrdienstes (9 Monate) werden noch dazu gegeben, so dass du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres + 9 Monate Kindergeld beziehen kannst.
vielen dank für die Antwort
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