Hallo,
ich wollte mal fragen ob ich die KV, PV und RV von meinem Einkommen abziehen darf, zwecks Kindergelderhalt.
Kurz zu meiner Person:
23 Jahre alt, Student, angestellt bei einer Firma als Werkstudent, bekomme kindergeld.
Meine Krankenkasse (BKK) teilte mir mit das ich mich nun selber versichern muss da ich zuviel verdiene (über 384 Euro oder so) und nicht mehr familienversichert sein kann.
Nun habe ich bei der BKK die BKK Kvds Versicherung, d.h. KV und PV kosten mich pro Monat 77,90 Euro und dazu kommt noch ein pauschaler zusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat.
Darf ich die 77,90 + 8 Euro und die RV von meinem Gehalt abziehen? Oder nur die KV+PV?
Mein Lohn wird über eine Formel berechnet (Gleitzone).
Ich kann auch gerne mal eine Lohnabrechnung zeigen, falls das hilft.
Kann man solche dinge auch bei der Familienkasse erfragen oder wer ist der Ansprechpartner?
Ich würde jetzt so rechnen:
8.004 Euro + 920 Euro (werbungskosten) + 77,90*12 + 8*12 + RV = maximaler ausgezahlter Verdienst ohne Grenzüberschreitung
Viele Grüße
Oliver
Du kannst von deinem Einkommen die Werbungskostenpauschale sowie den gesamten Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung (also alle von dir genannten Beiträge) abziehen.
Hallo Pikary,
danke für die Antwort.
Die 8.004 Euro, 920 Euro und die RV sind wohl Bruttobeträge. Was ist aber mit der KV+PV? Muss ich das auch Brutto rechnen? Eigentlich ja Netto, da ich es an die Krankenkasse übweise ?!
Viele Grüße
Oliver
Nein, die 8.004 € ist ein Nettobetrag. Zu diesem kannst du die 920 € und die Sozialversicherung hinzurechnen. Wenn du von deinem Bruttoeinkommen ausgehst, musst du nach Abzug aller Beträge 8.004€ oder weniger haben, ansonsten fällt das Kindergeld weg.
Hallo,
jetzt hat mich mein Kollege auffer Arbeit etwas verwirrt.... er meinte weil wir den Status Werkstudent haben (mit max 20h pro woche), könnten wir die KV+PV+RV nicht drauf rechnen. Das könnte man nur wenn man als "richtiger" Arbeitnehmer angestellt ist und sozialversicherungspflichtig ist ?
Die KV+PV wird auch nicht von meinem Gehalt abgebucht, sondern ich bezahle das "manuell" per Überweisung jeden Monat.
Viele Grüße
Oliver
Wenn die KV und PV selbst zahlst, dann ist das ja quasi der Arbeitnehmeranteil. Diese Beträge kannst du auch abziehen, du bezahlst sie ja![]()
Unter:
http://www.k-m-scheriau.de/5-00-08-Studenten.htm
steht folgendes:
"Keine Beiträge zur Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung:
Wer als Student eine Beschäftigung mit nicht mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche während des Semesters ausübt und dabei mehr als 400,00 Euro Monatseinkommen erzielt und es sich nicht um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, muß von diesem Einkommen keine Arbeitnehmerbeiträge an die gesetzliche Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen. Auch der Arbeitgeber muß für das Einkommen des Werkstudenten keinen Arbeitgeberanteil an die Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen."
Das wäre für meine Person zutreffend. Und dann kann ich trotzdem die RV + KV + PV bei meinem Kindergeld mit reinrechnen?
Auf meiner Lohnabrechnung steht auch nur Rentenversicherung 9,95% von Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung ist dort nichts erwähnt.
Viele Grüße
Oliver
Ja, kannst du. Die "kurzfristige Beschäftigung" ist nur eine sozialversicherungsrechtliche Geschichte und steht auf einem anderen Papier geschrieben als das Kindergeld. Wenn du Beiträge zur KV und PV abführst, kannst du diese beim Kindergeld zum Abzug bringen.
Hallo,
danke für die Info.
Hat mir wirklich sehr geholfen.
VieleGrüße Oliver
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