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Thema: Kindergeldanspruch für 2011

  1. #1
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    1

    Standard Kindergeldanspruch für 2011

    hallo ich bin gerade fleißig dabei verschiedene berechnungen anzustellen um weiterhin kindergeld zu erhalten

    kurz zu meiner situation

    06/2011 Abschluss der Berufsausbildung
    07/2011-9/2011 Übernahme im Angestelltenverhältnis
    10/2011-12/2011 vorraussichtlich Studium

    1. Zählt die Werbungspauschalte nur anteilig bis September als 690€, weil ich nur bis September unselbständig Arbeite oder kann ich die 920 für das ganze Jahr ansetzen???

    2.Wenn ich mir ab Oktober Materialien für die Uni kaufe , lassen sich diese als besondere Ausbildungskosten ansetzen welchen mir den Spielraum zum Zusatzverdienst erhöhen oder zählen dieser mit zur Werbungspauschale ?

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Kindergeldanspruch für 2011

    1. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird nicht anteilig gerechnet. Unabhängig von der Beschäftigungsdauer kannst du für jedes Jahr den vollen Betrag absetzen.

    2. Diese Kosten sind nicht in der Werbungskostenpauschale enthalten. Diese kannst du als besondere Ausbildungskosten geltend machen.

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