Hallo,
wird bei einer geringfügigen Beschäftigung ("400€-Job") die volle Werbepauschale von 920€ berechnet?
Ich hab der Familienkasse folgende eMail geschrieben:
Und diese Antwort erhalten:Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde von Ihnen bitte gerne wissen, ob bei einer geringfügigen Beschäftigung, einem so genannten "400 Euro Job", die Werbekostenpauschale von 920 Euro bei der Einkommensberechnung fürs Kindergeld greift.
Konkret:
Zählen die gesamten 400€*12 = 4800€ als Einkommen zur Berechnung des Kindergeldanspruchs, oder wird die Werbekostenpauschale abgezogen und lediglich 4800€-920€ = 3880€ werden als Einkommen zur Berechnung des Anspruchs berücksichtigt?
Über eine Rückmeldung an meine eMail-Adresse würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Heißt das nun ja, es werden die kompletten angerechnet? Weil im Internet und in dem Forum las ich etwas von "wen es über Steuerkarte läuft, dann ja, sonst nein". Steuerkarten gibt es aber ab 2012 nicht mehr, also gilt die Werbepauschale ab jetzt immer, versteh ich das richtig?Sehr geehrter Herr,
Von den gesamten Einnahmen werden Werbungskosten in Höhe Arbeitgeber-Pauschbetrages, somit 920,00€
und die Arbeitnehmeranteiler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten,- Kranken,- Pflegen- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
-Famka H.-
Agentur für Arbeit H.
BXXXXtraße 4
XXXXX H.
Hallo,
Dafür gibt es aber das entsprechende elektronische Pendant.Steuerkarten gibt es aber ab 2012 nicht mehr
Ja.Heißt das nun ja, es werden die kompletten angerechnet?
Gruß!
Vielen Dank für deine Antwort =)
Somit kann man mit einem Schülerbafög von 465€/Monat nun ~ 290€ zusätzlich verdienen ((8000 - ( 465 *12 -180)+920) / 12), berechne ich das korrekt?
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