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Thema: Werbungskostenpauschbetrag

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Werbungskostenpauschbetrag

    Hier eine Frage:
    der Werbungskostenpauschbetrag liegt doch bei 920€?
    Für den Kindergeldantrag mußte ich auch eine Erklärung zu den Werbungskosten angeben. Diese betragen nach Berechnung der Kindergeldkasse nur 450€
    Nach Abzug von nur 450€ wird das Einkommen meines Sohnes über den 8.004€ liegen.
    Können stattdessen die vollen 920€ berücksichtigt werden ,liegt das Einkommen unter 8.004€ und Kindegeldanspruch würde bestehen.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen.

    Dank im voraus

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    1.542

    Standard

    Als Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die in § 9a EStG genannten Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.

    Dafür sind Pauschbeträge da

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