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Werbungskostenpauschbetrag
Hier eine Frage:
der Werbungskostenpauschbetrag liegt doch bei 920€?
Für den Kindergeldantrag mußte ich auch eine Erklärung zu den Werbungskosten angeben. Diese betragen nach Berechnung der Kindergeldkasse nur 450€
Nach Abzug von nur 450€ wird das Einkommen meines Sohnes über den 8.004€ liegen.
Können stattdessen die vollen 920€ berücksichtigt werden ,liegt das Einkommen unter 8.004€ und Kindegeldanspruch würde bestehen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen.
Dank im voraus
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Als Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die in § 9a EStG genannten Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.
Dafür sind Pauschbeträge da
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