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Unterhaltsnachzahlung
Hallo, wichtige Frage zum Thema Nachzahlung von Kindesunterhalt.
Mein Lebensgefährte zahlt für seinen Sohn regelmäßigen Unterhalt. ER und seine Ex Frau haben den Unterhalt über das Gericht geregelt. Bis zu einem gewissen Zeitpunkt zahlte er immer die selbe Summe dann wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert. Er zahlte weiterhin den "alten " Unterhalt , weil er davon ausgegangen ist, das sie den "neuen" Unterhalt über das Gericht einreichen muß ( Beim Jugendamt läuft das ja alles automatisch ). Nun bekommen wir einen Brief samt KLage das er rückwirkend den Unterhalt (also alter Betrag und neuer Betrag diese Differenz ) nachzahlen muß!! Ich denke, das man rückwirkend keinen Unterhalt nachzahlen muß??? Vorallem ist das jetzt ca 3 Jahre her ???
Kennt sich jemand damit aus
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Gibt es einen Unterhaltstitel? Ist er dynamisch?
Was hat die Frage mit Kindergeld zu tun?
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