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Thema: Ausbildung mit Behinderung = Kindergeld ?

  1. #1
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    Frage Ausbildung mit Behinderung = Kindergeld ?

    Hallo,

    ich bin 22 Jahre alt und habe einen GdB von 70 und das Merkzeichen "G" für Gehbehinderung.

    Im September fange ich eine Ausbildung als Verwaltungswirtin im Beamtenstatus an.
    Hierfür muss ich auch umziehen und eine eigene Wohnung unterhalten.

    Meine Frage ist jetzt, ob ich weiterhin Kindergeld in Anspruch nehmen kann.

    Ich werde so ca. 915€ Brutto verdienen, was im Kalenderjahr 10980€ sind und die Grenze von 8004€ deutlich überschreiten.

    Ich bin jetzt am überlegen, was ich alles abziehen kann, damit ich unter die Grenze komme.
    Ich habe zuerst an eine doppelte Haushaltsführung gedacht, so dass ich die zweitwohnung absetzten könnte, jedoch geht das nicht, da ich im Heimmatwohnort nur ein Zimmer bei meinen eltern habe und keine eigenständige Erstwohnung.

    Also bleibt mir, soweit ich das richtig sehe, folgendes:

    - der Werbungskosten-Pauschbetrag von 920,-€
    - Schwerbehinderten-Lohnsteuer-Pauschbetrag von 890,-€
    - Fahrtkosten (3000km pro Jahr) von 900,-€
    - Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung von 924,-€
    - Krankenversicherung (?,-€)

    Kann ich das alles so abziehen, wie ich das aufgelistet habe oder gilt einiges davon als Werbungskosten (außer der Werbungskostenpauschbetrag) und fällt somit weg, wenn ich den Werbungskosten-Pauschbetrag abziehe?

    Das ist irgendwie im Internet alles ziehmlich doof erklärt. Beim Kindergeld steht nur, dass Kinder über 25 Jahren mit Behinderung Kindergeld bekommen, wenn Sie nicht selbst für sich sorgen können, was bei mir ja nicht der Fall ist.

    Ich werde im August umziehen und nun ist die Frage, was ich von meinem Bruttoeinkommen alles abziehen kann, mit meinem GdB von 70 und dem Merkzeichen "G", damit ich unter die Grenze komme.

    Hoffe, mir kann hier jemand helfen.


    LG pearl88

  2. #2
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    Da sich die Frage auf 2012 bezieht, empfehle ich dir dich Ende des Jahres nochmal zu informieren. Das BMF arbeitet an einer Gesetzesänderung.

  3. #3
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    Es bezieht sich nicht auf das Jahr 2012. Ich fange die Ausbildung im September 2011 an und möchte auch ab dann weiterhin Kindergeld bekommen!!

  4. #4
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    Wirst du denn 2011 mit deinem Einkommen über 8.004 € kommen? Wieviel verdienst du voraussichtlich bis August 2011?

  5. #5
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    Wenn man nur für ein paar monate des Jahre kindergeld haben will, muss man das alles auf 12tel kürzen, also 4/12 meines einkommens (september-dezember) darf nicht höher sein als 4/12 von 8004,- €

    Ich glaube so ist das...

  6. #6
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    Du hast derzeit keinen Anspruch auf Kindergeld?

    Dann beginnt der Anspruch mit der Bewerbung für die Ausbildung und ab diesem Zeitpunkt zählt auch das Einkommen.

  7. #7
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    Ach, ist ja auch egal. werde mich drum kümmern, wenn es soweit ist. Es ist ja erst März...

    Erkundige mich dann vielleicht mal direkt bei der Familienkasse oder so...

    Danke an Alle!

  8. #8
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    Die wird dir auch nichts anderes sagen. Der Kindergeldanspruch beginnt mit der Bewerbung, auch wenn man bis zum Ausbildungsbeginn Vollzeiterwerbstätigkeit sein sollte.

  9. #9
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    Zitat Zitat von pearl88 Beitrag anzeigen
    Also bleibt mir, soweit ich das richtig sehe, folgendes:

    - der Werbungskosten-Pauschbetrag von 920,-€
    - Fahrtkosten (3000km pro Jahr) von 900,-€
    Entweder Pauschbetrag oder tatsächliche Werbungskosten, nicht beides parallel.

    Zitat Zitat von pearl88 Beitrag anzeigen
    Also bleibt mir, soweit ich das richtig sehe, folgendes:

    - Schwerbehinderten-Lohnsteuer-Pauschbetrag von 890,-€
    - Krankenversicherung (?,-€)
    Ja.

    Zitat Zitat von pearl88 Beitrag anzeigen
    - Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung von 924,-€
    Der findet hier keine Anwendung.

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