Hallo *,
ich bin 21 jahre jung, wohne zur miete.
habe ich kindergeld anspruch?
ich habe ein Praktikum gemacht ( freiwillig ) 9 Monate
dort habe ich Brutto 900€ bekommen, 716€ Netto
welchen betrag muss ich angeben? 9*900 / 9*716 ? habe gehört ich muss vom netto gehalt ausgehen da man noch versicherung und so abziehen kann!? ( kV, PV, Arbeitslosenv. Rentenv. )
vom 10-12 werde ich als werkstudent tätig sein und ca 1070€ raus haben ( wobei ich mich selbstversichert habe ( 76€ ) was ich abziehen kann???
frei betrag sind 8004€
desweiteren habe ich studiengebühren 500€ pro semester und 65km zu fahren.
in dem semesterbeitrag ( nicht studiengebühren!! ) ist ein ticket mit drinne, das nutze ich aber nie da ich sonst nicht rechtzeitig zur arbeit kommen würde deswegen fahr ich mit dem auto
ist das auto trotzdem abziebar??? ich meine ja ....
ich gehe jetzt von 716 aus rechnung:
716*9 = 6444
3*1072 = 3216
summe : 9660
abziehen:
2*500€ Studiengebühren = 1000€
3*76€ = 228 kranken u. pflegeversicherung
65*0,30€ = 19,5€ * 4tage = 78€ * 4 wochen = 312 * 12Monate = 3744€ im ganzen jahr!
9660 - 228 - 3744 -1000€
= 4688€ also bekomme ich kindergeld und muss nicht zurück zahlen!?
ist die rechnung so richtig? Muss ich irgendwie belege für das autofahren sammlen? Muss das auto auf mich laufen?
weiß keiner was?!![]()
Du rechnest so:
Brutto
minus private KV (ist z.B. Chefarztbehandlung mitversichert, könnte der Beitrag etwas gekürzt werden)
minus sonstige Sozialversicherung minus Pauschbetrag (920 €)
Kommst du dann über 8.004 € kannst du Werbungskostenkosten über 920 € geltend machen.
Wenn du im Oktober 2010 erst angefangen hast, warum musstest du dann bereits zweimal Studiengebühren zahlen?
nein, ich bin jetzt im 3ten semester.
habe dieses jahr also 2x bezahlen müssen.
die private KV hab ich auch nur jetzt 3 monate, davor wurde mir ja alles gesetzlich abgezogen. das zieh ich aber trotzdem ab?
rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung zieh ich nicht ab?
gruß
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