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Thema: kindergeld einkommen

  1. #1
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    Standard kindergeld einkommen

    hallo zusammen,
    folgender Fall,
    ich habe dieses jahr meine erste ausbildung angefangen und musste dafür aus dem elternhaus ausziehen und wohne nun in einer eigenen wohnung. als gehalt bekomm ich im 1.ausbildungsjahr 700€ und bekomme noch zusätzlich von meinem arbeitgeber 180€ zuschuss für die wohnung. es wurde uns ein jobticket angeboten für 42€, wovon allerdings 17€ vom betrieb beigesteuert werden. das heißt ich habe im monat ein einkommen von 897€ brutto. die familienheimfahrten werden mir teilweise erstattet, in meinem fall ist es für mich besser mit dem flugzeug zu meiner familie zu fliegen, als mit der bahn. von meinem arbeitgeber wird allerdings nur die bahnfahrt erstattet, also wenn ich 150€ für die flüge bezahle, wird die zu diesem zeitpunkt mögliche bahnfahrt ermittelt und der preis davon genommen bsp. 115€ also enstehen mir dort monatlich ne differenz von ca. 35€. jedoch werden diese 115€ mit zu meinem normalen gehalt dazu gerechnet und somit auch versteuert, wo ich dann am ende von den eigentlichen 115€ nur noch ca. 75€ bekomme. kann ich diese differenz die mir am ende dann wirklich entsteht, also 150€ zu 75€ = 75€ mit auf den pauschbetrag rechnen und auch die 25€ für das jobticket? wie verhält sich das dann wenn ich noch BAB beantrage?

    achja ich bin volljährig

  2. #2
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    Standard

    Wie hoch ist dein monatliches Gesamtbrutto und wie hoch das Steuerbrutto?
    In den Monaten, wo dir die Heimfahrten erstattet werden, wie hoch ist da dein Gesamtbrutto und Steuerbrutto?

    Wenn du BAB beantragst, rechnet die Familienkasse das BAB für Kindergeld (wird gesondert ausgewiesen) als Bezug an.
    Um zu prüfen, ob ein BAB-Antrag lohnt, kannst du diesen Rechner nutzen. Vergiss nicht, auch deine Sonderzahlungen einzugeben.

  3. #3
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    was meinst du mit steuerbrutto?
    mein monatliches gesamtbrutto beträgt 895,64€
    und in den monaten wo ich die heimfahrten hab sind es 1002,14€

  4. #4
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    Das Steuerbrutto müsste auf deiner Gehaltsabrechnung stehen. Unterscheidet es sich von deinem Gesamtbrutto?

  5. #5
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    nein das steuerbrutto ist genauso hoch wie das gesamtbrutto

  6. #6
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    Dann rechnet die Familienkasse so:

    Steuerbrutto
    minus Sozialversicherung
    minus Pauschbetrag 920 €
    (ggf. plus BAB für Kindergeld)

    Summe muss unter 8.004 € liegen

    Liegst du darüber, kannst du Werbungskosten über 920 € geltend machen.

    Sorry, wenn ich vielleicht nicht direkt auf deine Frage eingehe. Aber so spät am Abend konnte ich deinen Gedankengängen nicht folgen
    Ich hoffe dir trotzdem geholfen zu haben.

  7. #7
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    was heißt jetzt werbungskosten über 920€, ist das nicht der pauschbetrag von 920€ bzw was zählt dann noch alles als werbungskosten?

  8. #8
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    Die 920 € sind ein Pauschbetrag, der immer angesetzt wird. Anstatt der 920 € kannst du natürlich höhere Werbungskosten geltend machen.

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