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Thema: Kindergeld im 2. Lehrjahr

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Kindergeld im 2. Lehrjahr

    Guten Abend,

    mein Sohn wohnt noch zu Hause, wird 5/2011 volljährig und ist seit September 2010 in der Ausbildung. 1. Lj 614/Brutto, 2. Lj 943/Brutto, 3. Lj 1.191/Brutto. Fahrgeld 55 Euro/Monat, welches allerdings wochenweise von einer ÜAS erstattet werden. Er ist zusätzlich noch in der Schule und im Betrieb, die kein Fahrgeld übernehmen.
    Wer kann mir sagen, ob wir noch Kindergeld für ihn bekommen. Der Unterhalt, den mein Ex-Mann bisher für ihn bezahlt hat, ist bereits entfalllen. Jetzt auch noch das Kindergeld? Wär echt bitter.
    Herzlichen Dank im voraus.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Bis Mai 2011 besteht auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld.

    ab Juni 2011 wird so gerechnet:
    anteiliger Grenzbetrag 4.669 € (7/12 von 920 €)

    Juni - August 3 x 614 €
    September - Dezember 4 x 943 €

    Summe 5.614 € (Sonderzahlungen müsstest du noch hinzuaddieren)
    abzgl. 20,625% Sozialversicherung
    abzgl. Pauschbetrag 536,67 € (7/12 von 920 €)


    Werbungskosten (abzgl. Erstattungen) über 920 € kannst du natürlich auch geltend machen.

    Ohne hohe Werbungskosten dürfte der Kindergeldanspruch ab 2012 dann aber wegfallen. Mit dann rund 750 € netto (ab September ca. 945 €) dürfte das aber zu verschmerzen sein.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von dieneue Beitrag anzeigen
    Der Unterhalt, den mein Ex-Mann bisher für ihn bezahlt hat, ist bereits entfalllen.
    Warum?

    Einkommen des Kindes 490 € netto
    abzgl. ausbildungsbedingter Mehrbedarf 90 €
    verbleiben 400 €

    Unterhaltsbedarf unterste Tabellenstufe 426 €
    abzgl. 1/2 Vergütung 200 €
    abzgl. 1/2 Kindergeld 92 €

    restlicher Unterhaltsanspruch 134 €

    Hat der Vater eine bereinigtes Einkommen über 1.500 €, wäre der Unterhaltsbedarf höher.
    Die andere Hälfte der Vergütung des Kindes, stünde theoretisch dir für deine Unterhaltsleistungen zu.

    Ab dem 18. Geburtstag wäre anders zu rechnen.

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