Hallo alle erstmal.
Nach langen hin und her meldete sich jetzt doch Familienkasse zurück mit "erfreulicher" Nachricht, dass ich ca 1.500 Euro für Januar-September 2009 zurückzahlen muss... Zusätzlich wurde ja auch noch "kinderbonus 2009" mit 100 Euro (hä???) angerechnet. Natürlich ohne jegliche Erklährung wie genau gerechnet wurde (bis auch 5760,00Euro/Grenze für 9 Monaten).
Vorweg paar wichtigen Frage:
1. Einkünfte/Bezüge-Grenze gilt für Kalenderjahr. Heißt es dann, dass ich 7680Euro von Maximalbetrag durch 12*9 teilen muss und somit nur eine Grenze von 5760,00 habe oder gilt dann für mich Vollgrenze mit 7680? Ab September lief mein "Zivi"-Bonus ab.
2. Sind Krankenkassenbeiträge bereits ind diese Grenze einbezogen oder müssen sie zusätzlich angerechnet werden? Immerhin sind es ca 80Euro/Monat...
3. Was kann man noch außer von Semesterbeiträge als Werbungskosten anrechnen lassen? Problem ist dass ich natürlich längst keine Quittungen aus dieser Zeit habe, derhalb kommt mir nichts mehr in Sinn...
4. Ein Satz macht mich stützig - "Soweit Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden, wurden diese in Höhe des Arbeitnehmeranteils berücksichtigt" - in meine Lohnkarte stehen Sozialversicherungsrechtliche Abzüge variierend mit ca 50-120 Euro drin und haben direkten Einfluss auf Netto. Sprich ich kann sie dann auch noch geltend machen? Oder wie hoch ist Arbeitnehmeranzeil pauschal?
Ein Paar Eckdaten zur meiner Situation:
Single, Kinderlos, > 25. Mitte 2007 musste ich Nebenjob mit Jahresvertrag auf Teilzeitbasis annehmen um Studium zu finanzieren, da meine Mutter Harz IV empfängt. Demzufolge hatte ich bereits für Arbeitszeit zwischen Januar und September 2009 7720,0/Brutto (davon 7552 steuerlich Brutto) und 6875,0/Netto erhalten.
Rechnet man für Dauer Januar-September anteilig Monatsgrenzen an, bekommt man einen maximalen Grenzbetrag von 5760,0Euro, was in meinen Fall, abzüglich 1219,50Euro/Werbungskosten, einen Überschuss von 740,43 Euro (wenn ich Gesammtbrutto nehme und nicht Steuer-Brutto) zustande. Wenn ich jetzt aber bedenke, dass eventuell Sozialversicherungspflichtbeiträge und Krankenkasse nicht drinn sind, dann...
Rechne ich jedoch nicht mit Brutto, sondern mit Netto (dann sind auch Sozialbeiträge und Steuern mit drinn), dann bin ich weit unter der 5760,0 Euro Grenze.
Danke für ihre Antworte, ich hoffe es besteht noch ein wenig Hoffnung für überforderten Studenten...
Wieso hä?
9/12
Zusätzlich, allerdings schreibst du unter Punkt 4, dass die Sozialversicherung bereits berücksichtigt wurde.
Oder meinst du unter Punkt 4 nur die Rentenversicherung und die KV/PV zahlst du über die studentische KV?
Werbungskosten findest du über die Internet-Suchmaschine
Was du nicht belegen kannst, wird vermutlich gestrichen.
Auf der Lohnsteuerkarte (korrekter: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung) stehen die Jahressummen. Da dürfte eigentlich nichts variieren. Oder meist du deine Gehaltsabrechnungen?
Natürlich haben Sozialversicherungsbeiträge Einfluss auf dein Netto.
Woher kommt die Differenz zwischen Gesamtbrutto und Steuerbrutto? Wäre wichtig für die Einkommensberechnung der Familienkasse.
Sind das vielleicht steuerfreie Nachtzuschläge? Oder was anderes?
Wo sollen die nicht drin sein?
Steuern werden von der Familienkasse nicht berücksichtigt, da du sie über die Steuererklärung erstattet bekommst.
> Oder meist du deine Gehaltsabrechnungen?
Ja, ich meinte Gehaltsabrechnungen.
> Natürlich haben Sozialversicherungsbeiträge Einfluss auf dein Netto.
Hat das dann auch Auswirkungen auf Einkommengrenze 9/12 oder nicht?
> Sind das vielleicht steuerfreie Nachtzuschläge?
Ja, sowohl Nachtzuschläge als auch Urlaub/Krankheit usw. Sprich in meinen Fall sind es steuerlich Brutto über Jahr Lohnsteuerbescheinigung ca. 9500Euro,Gesammtbrutto aber 9700Euro. Von Sozialversicherungsbeiträgen fehlt in elektr. Lohnsteuerbescheinigung jedoch keine Spur, obwohl jedes Monat fleißig von Bruttolohn abgerechnet wird.
Der Satz mit "soweit Pflichtbeiträge..." macht mich deshalb stutzig, da ich nirgendwo Kopien von Krankenkassenbeiträgen vorzeigen sollte . Meinst du ich sollte das dann auch noch geltend machen?
> Wo sollen die nicht drin sein?
Ich meinte, dass alles bereits in Grenzbetrag 5760Euro 9/12 integriet wurde oder doch nicht, sprich sowohl Krankenkassenzuschlag als auch Sozialversicherung. Aber nach deine Aussage ist wohl beides nicht mit drinn.
Meine Überlegung wäre dann noch zusätzlich Kopien von Krankenkasse und Arbeitgeber (wegen Sozialversicherung Pflichtbeiträgen) über erbrachte Leistungen anfordern, mit Sachbearbeiterin von Familienkasse sprechen und dann Kopien abschicken.
Das mit "hä" hat sich bereits erledigt - habe nähmlich in alten Kontoauszügen doch gefunden, dass "mir" in Juli doch 100 Euro als Zusatzleistung überwiesen wurden.
Hast du dich mal informiert, was Brutto und Netto ist? Wie sich das errechnet? Was Sozialversicherung ist?
Auf die 9/12 nicht, aber sie mindern dein Einkommen beim Kindergeld.
Dann sind die 9.500 € Einkünfte und die restlichen 200 € Bezüge. Von den Bezügen kannst du die Kostenpauschale (9/12 von 180 €) abziehen.
Wenn Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen werden, dann stehen sie auch auf der Lohnsteuerbescheinigung. Womit wir wieder bei meinen Eingangsfragen wären.
Schau mal in die Zeilen 23, 25, 26 und 27 (bei einigen Bescheinigungen ist die Sozialversicherung in den Zeilen 23 und 25 zusammengefasst). Steht da wirklich nichts?
Wenn du es bisher nicht getan hast, solltest du das innerhalb der Einspruchsfrist auf jeden Fall nachreichen.
Wenn die zuständige Familienkasse die Bundesagentur für Arbeit ist, wird das mit dem sprechen schwierig. Telefonisch landest du im Call-Center.
Falls das jetzt schon der Aufhebungsbescheid, und nicht erst eine Anhörung, war, hast du nur einen Monat Zeit für den Einspruch.
Schick die Unterlagen per Einschreiben hin. Telefonische Versuche kosten nur Zeit.
wurde gelöscht
> Brutto, Netto, Sozialversicherung
Na vorher wusste ich eigentlich, dass bei Kindergeld Brutto angerechnet wird, deshalb war für mich Satz mit Sozialversicherung auch zuerst ein Rätzel.
> Auf die 9/12 nicht, aber sie mindern dein Einkommen beim Kindergeld.
Sprich hat es irgendwelche positiven Auswirkungen auf mich?
> Von den Bezügen kannst du die Kostenpauschale (9/12 von 180 €) abziehen.
Gibt es dafür auch § wo ich nachschauen kann, wie Kostenpauschale entsteht?
> Schau mal in die Zeilen 23, 25, 26 und 27
Stimmt, es heißt nur anderes - "Arbeitnehmer gesetzliche Rentenversicherung..." - sind ca 900 Euro, Rest ist leer. Kann ich es auch geltend machen? Kann unter Umständen damit zusammen hängen, dass ich als Student eingestellt bin? Sehe ich es richtig, dass nach § 32 Abs. 4 EStG ich 900 Euro von Gesamtbrutto dann abziehen kann und somit deutlich unter 7680-Grenze falle?
> Falls das jetzt schon der Aufhebungsbescheid
Ist leider so
Noch eine, wenn auch ein wenig dumme, Zusatzfrage - warum werden Einkünfte nicht nach neuen EInkommensteuergesetz berechnet? Ist es deshalb so, weil Kindergeld in 2009 gezahlt wurde, und neue Einkommengrenze erst ab 2010 bewilligt wurde und deshalb der Streitpunkt nach alte Gesetzenregelung folgen soll?
Wenn der Familienkasse die Lohnsteuerbescheinigung oder die Gehaltsabrechnung September 2009 vorlag, hat sie die 900 € mit Sicherheit bereits berücksichtigt.
Fehlt eigentlich nur noch die studentische Krankenversicherung. Würde diese den reichen, wenn du mal so rechnest:
Steuer-Brutto Januar bis September
abzgl. Rentenversicherung Januar bis September
abzgl. Krankenversicherung Januar bis September
abzgl. anteiliger Pauschbetrag 9/12 von 920 €
plus Bezüge Januar bis September
abzgl. anteilige Kostenpauschale 9/12 von 180 €
Reicht das nicht, musst du Werbungskosten geltend machen.
Ja, Studenten sind oft von der gesetzlichen Arbeitlosen-, Kranken- und Pflegeversicherung befreit. Sie zahlen nur die gesetzliche Rentenversicherung und die studentische Kranken-/Pflegeversicherung.
Das EStG ist nicht neu. Selbst die Regelungen zum Kindergeld sind dort seit 1996 verankert.
In § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG heißt es in der 2009er Fassung: Nach Satz 1 Nummer 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7 680 Euro im Kalenderjahr hat.
Einkünfte ist das Einkommen, was auch im Steuerbescheid auftauchen würde. Bezüge ist alles andere (steuerfreie Zuschläge, BAföG-Zuschuss etc.).
Ich kann dir nicht folgen.
Von 2009 auf 2010 hat sich nur der Einkommensgrenzbetrag geändert. Und die "alte" Einkommensgrenze wird von der Familienkasse ja angewendet. Was ist also noch ein Streitpunkt?
Vielen Dank für deine Hilfe. Ich habe inzwischen auch Dienstanweisungen gefunden, die § etwas ausführlicher darstellen. Werde versuchen einen Wiederspruch zu schreiben sobald ich alle Papiere habe. Anwalt will ich mir vorerst sparen, denn viel mehr, als ich, kann er nicht wirklich machen. Und wenn ich richtig liege, dann kriege ich auch so alles hin - die Zahlen sollen ja nur stimmen...
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