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Thema: Student Rückzahlung

  1. #1
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    Unglücklich Student Rückzahlung

    Hallo erstmal

    Also ich muss denk ich dieses Jahr nachzahlen

    bekomme im Monat 184 Kindergeld
    und hab ein 20 stunden vertrag bei eine Firma wo ich ungefähr 900-1000 Euro Brutto verdiene

    meine frage ist ob ich die Freigrenze wie sie bei ihnen auf der Seite steht erhöhen kann. Also die 8004Euro +900 Euro Werbungskosten + Sozialversicherungsabgaben + Fahrten zur Uni und zur Arbeit ?

    bitte ich brauche hilfe

    ich hab momentan jetzt 7800euro verdient mein lohn von sep kommt jetzt auch dann bin ich genau bei 8800 euro wenn ich dann mehr verdiene dann muss ich nachzahlen?

    ich würde in den letzten 3 okt Nov Dez auch nicht mehr verdienen als ich rückzahle also arbeit ich umsonst ...

    Ich wohne in NRW

    LG

  2. #2
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    Hi,

    schau dir diesen Thread mal an:
    Problem: besondere Ausbildungskosten vs. Werbungskostenpauschale

    Grüsse!

  3. #3
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    Januar
    0 Euro Brutto
    0 Euro Netto
    65 Euro KV

    Februar
    1405.08 Euro Brutto
    1246.11 Euro Netto
    42.33 Euro Lohnsteuer
    118.36 Euro RV
    65 Euro KV

    März
    1410.27 Euro Brutto
    1229.88 Euro Netto
    54.75 Euro Lohnsteuer
    125.64 Euro RV
    65 Euro KV

    April
    1180.23 Euro Brutto
    1048.41 Euro Netto
    24.75 Euro Lohnsteuer
    107.07 Euro RV
    65 Euro KV

    Mai
    1017.43 Euro Brutto
    914.63 Euro Netto
    7.91 Euro Lohnsteuer
    94.89 Euro RV
    65 Euro KV

    Juni
    182.61 Euro Brutto
    165.41 Euro Netto
    0 Euro Lohnsteuer
    17.20 Euro RV
    65 Euro KV

    Juli
    970.81 Euro Brutto
    838.57 Euro Netto
    0 Euro Lohnsteuer
    132.24 Euro RV
    65 Euro KV

    August
    1231.70 Euro Brutto
    1095.12 Euro Netto
    27.58 Euro Lohnsteuer
    109 Euro RV
    65 Euro KV

    URLAUBSGELD
    400.40 Euro Netto
    0 Euro Lohnsteuer
    0 Euro RV

    nur bis August Insgesamt :
    Brutto 7799.25 Euro
    RV 704.40 Euro
    KV 520 Euro

    September ( Warscheinlich )
    1100 Euro Brutto
    950 Euro Netto
    30 Euro Lohnsteuer
    120 Euro RV
    65 Euro KV

    @Theo kannst du mir sagen was ich machen soll?
    Soll ich aufhören zu arbeiten oder kann ich die Freigrenze von 8004 Euro erhöhen durch die Summierung von der Sozialversicherungsabgaben ( RV+KV)

    Kann ich den Weg zur Uni hin und zurück 80km , den weg zur arbeit hin und zurück 15km dazu rechnen mit je km von 0.30 cent?

    Bitte helf mir einer wär euch dankbar
    Geändert von stundent (26.09.2010 um 11:04 Uhr) Grund: Ich brauche schnell hilfee

  4. #4
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    Aus dem anderen Thread entnehme ich, dass man vom Einkommen Sozialversicherungsbeiträge (alles, was du zahlst: hier nennst du nur RV+KV, gibts noch mehr?), Werbungskostenpauschale, besondere Ausbildungskosten (Studiengeb., Lehrmittel etc.), Fahrgeld abziehen kannst. Ob du das allerdings mit dem Kilometerpreis so machen kannst weiss ich nicht.

    Wenn ich das mal so ganz grob überschlage:
    Einkommen: + € 11798.- (ganzes Jahr, für sept.-dez. 1000.-veranschlagt)
    RV: - € 1104.- (für sept.-dez. 100p.m.veranschlagt)
    KV: - € 780.- (65 p.m.)
    Werbungsk. - € 920.- (Pauschale)
    ------------------------
    = € 8994.-

    Müsstest also noch 994.- "zusammensprockeln" an besonderen Ausbildungskosten, Fahrgeld, event. anderen Sozialversicherungsbeiträgen etc. um bis Ende des Jahres noch arbeiten zu können ohne Kindergeld zurückzahlen zu müssen.

  5. #5
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    Gibt es irgendwie ein beweis das ich wirklich das Absetzen kann weil jeder sagt mir nein...und Finanzamt hatte mir schon im Juli gedroht das Kindergeld zurück zu zahlen gibts dafür bestimmte paraghraphe oder so?

    Ich würd für die 900 euro weniger arbeiten einfach
    Weil ich hatte mir überlegt ab diesen Monat aufzuhören um das Kindergeld nicht zurück zuzahlen.....da ist es mir natürlich noch mehr recht wenn ich dann noch 2 monate arbeiten kann

    Aufjedenfall vielen dank für die Mühe möge Gott dich belohnen

  6. #6
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    Nein, Paragraphen kann ich dir nicht nennen. Ich habe das nur aus dem anderen Thread abgeleitet, da es da so erwähnt und "für gut befunden" wurde.
    Eine Gewähr kann in jedem Fall ich dir nicht geben. Vielleicht weiss es jemand anders ganz sicher (Theo?) oder du könntest auch mal bei der Familienkasse nachfragen, was bei denen als besondere Ausbildungskosten durchgeht....(aber Achtung vor den schlafenden Hunden ).

  7. #7
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    oh jaaa die wollen sicher direkt name dies das und mir post zu schicken das war schon mal so

  8. #8
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    Bitte kann mir irgendjemand helfen

    Wo könnt ich eine Antwort bekommen?

    Wenn ich jetzt aufhöre zu arbeiten müsst ich trotzdem noch rückzahlen??

  9. #9
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    Der RV-Beitrag ist 9,95% vom SV-Brutto. Auch die Lohnsteuer wurde hier nicht vom gesamten Brutto gezahlt.
    Das lässt darauf schließen, dass du sozialversicherungs- und steuerfreie Gehaltsbestandteile hast.
    Was sind das für Bestandteile?

    Was hier aber aus dem Rahmen fällt ist der Juli mit ca. 13% Rentenversicherung. Wie kommt das zustande?
    Im September ist der RV-Beitrag ebenfalls zu hoch.

  10. #10
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    Also warum der Juli beitrag so hoch weiss ich auch nicht, kann vielleicht dadran liegen das mein Urlaubsgeld noch zusätzlich nachbezahlt wurde und somit sie noch die 400euro dadrauf gerechnet haben und davon halt die 9.95%

    September war nur geschätzt da ich noch sie nicht bekommen hatte aber hab den rest jetzt auch bekommen

    Hab insgesamt bis jetzt

    Gesamtbrutto : 9 734,51 euro verdient
    Rentenversicherungsabgaben: 879,04 Euro
    Krankenversicherung 12 x 64 euro = 768 Euro
    Werbungskosten von 920 Euro ( kann ich sie einfach angeben ohne belege ?)

    und Besondere Ausbildungskosten hab alle meine Tankquitungen behalten sind insgesamt 1000 Euro

    hinzu kommt rund das ich noch für November und Dezember noch rund 2000 euro verdiene und rund 150 Euro Rentenversicherungen abgaben hab.

    Müsste dann noch in den Rahmen liegen oder Theo??

  11. #11
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    Theo kannst du mir helfen bitte?

  12. #12
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    Du schreibst nicht, was das für steuerfrei/pauschal versteuerte und sozialversicherungsfreie Gehaltsbestandteile sind.

    Da so nicht festgestellt werden kann, ob es sich hier um Bezüge handelt, kann man dir leider nicht weiterhelfen.

  13. #13
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    wo find ich diese sachen?

  14. #14
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    Zitat Zitat von stundent Beitrag anzeigen
    wo find ich diese sachen?
    Auf deinen Gehaltsabrechnungen. Es muss eine Differenz zwischen Gesamtbrutto und Steuerbrutto geben. Diese Differenz kann, je nachdem um was es sich handelt, ein Bezug sein oder beim Kindergeld unberücksichtigt bleiben.

    Grundsätzlich müsstest du so rechnen:
    Steuerbrutto
    abzgl. Sozialversicherungen
    abzgl. Pauschbetrag 920 €
    (ggf. plus Bezüge minus 180 € Kostenpauschale)

    Die Summe darf 8.004 € nicht übersteigen.

  15. #15
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    schau mal sogar auf der seite von Bundesagentur für Arbeit wird etwas über Besondere Ausbildungskosten geredet.

    Besondere Ausbildungskosten - www.arbeitsagentur.de

    ich hab auch die Paraghraphe dafür....nur weiss ich nicht wie ich den weg berechnen solll...ich wohne 40km von der Uni , fahre jeden tag 40 hin und 40 zurück....wie die genaue kostenberechnung ist weiss ich leider nicht....

    und die zahlen hab ich direkt aus mein Abrechnungen gesagt die sind alle richtig....ich hab echt keine ahnung was ich machen soll....soll ich die mal alle kopieren? und hier hochladen? viell. kanns du es dir ja angucken...

  16. #16
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    Versuch mal die Gehaltsabrechnungen jemanden zu zeigen, der sich etwas auskennt.

    Vielleicht erkennt er wie die Differenz zwischen Gesamtbrutto und Steuer-/SV-Brutto zustandekommt. Hast du eine Entgeltwandlung, bekommst du Nachzuschläge, werden die Fahrtkosten erstattet etc.?

    Ansonsten musst du grundsätzlich erstmal davon ausgehen, dass diese Differenz ein Bezug beim Kindergeld ist und in die Einkommensgrenze mit einfliesst. Wie du rechnen musst, hab ich oben ja bereits geschrieben.

    Wenn die Tätigkeit in keiner Verbindung zu deinem Studium steht (also z.B. kein duales Studium) kannst du die Fahrtkosten zur Uni als Besondere Ausbildungskosten zusätzlich zum Pauschbetrag von 920 € geltend machen. Gibt es eine Verbindung, sind die Fahrtkosten Werbungskosten.


    Zu Werbungskosten / Besondere Ausbildungskosten hilft dir vielleicht das weiter:
    http://www.arbeitsagentur.de/zentral...2007-01-01.pdf

  17. #17
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    Danke

    inwieweit kann ich die Krankenversicherung geltend machen? Bin davon ausgegangen das man es abziehen kann , aber hab herausgefunden das es nur bei freiwilliger basis abziehbar ist. ich bin noch keine 25 ist es bei mir freiwillig?

    Wegen diesen Besonderen Ausbildungskosten wie mach ich die gelten? Wieviel nehm ich pro Km? Hab gelesen 0,30 Euro ....ist damit nur hin oder auch rückweg gemeint? Muss ich diese auch mit Kassenbons belegen? ich kann ca 1200 euro belegen
    Kann man mehr abziehen lassen als man belegen kann bei der Besondere Ausbildungskosten?

    Fals die Krankenversicherung nicht abziehbar ist hab ich noch ein Laptop könnte eventuell es abziehen.....nur hab ich keine ahnung

    Sollt ich mir jetzt schnell paar dicke Bücher holen für 200-300 euro ....weil ich glaube das genau 300 Euro ich zuviel verdient hab....
    Hab bis morgen noch zeit....dann bin ich am A**** wenn ich die KV nicht abziehen kann

  18. #18
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    Bei deinem Einkommen wird eine Familienversicherung nicht möglich sein. Also ist die Krankenversicherung (Sozialversicherung) abziehbar.

    Zitat Zitat von stundent Beitrag anzeigen
    Wegen diesen Besonderen Ausbildungskosten wie mach ich die gelten? Wieviel nehm ich pro Km? Hab gelesen 0,30 Euro ....
    Schau dir dazu mal meinen Link an.
    Kassenbons brauchst du bei Fahrtkosten nicht.

  19. #19
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    Standard ...

    das problem ist das ich gelesen hab, das sozialversicherung, krankenversicherung nicht geltend werden können wenn sie verpflichtend sind z.B ab 25. jahre aber ich bin ja keine 25...dauert noch 9 monate...


    und die km kosten bei besondere Ausbildungskosten sind die genauso wie bei Werbungskosten? weil ich weiss das es bei Werbungskosten 0.30 euro sind ...allerdings hab ich nirgends was gefunden wie das ist mit dem besonderen Ausbildungkosten

    meine uni ist ca.40 km entfernt
    wie würdest du das für mich ausrechen?

    40x2 = 80 km x 0,30cent = 24 Euro

    24 x 150 Tage= 3600 euro ( müsste ich das belegen? )

    ich gehe auch nur von 150 Tagen im jahr aus ...

    mir würden auch 1500euro reichen damit es nicht übersteigt...

  20. #20
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    Standard

    Zitat Zitat von stundent Beitrag anzeigen
    das problem ist das ich gelesen hab, das sozialversicherung, krankenversicherung nicht geltend werden können wenn sie verpflichtend sind z.B ab 25. jahre aber ich bin ja keine 25...dauert noch 9 monate...
    Tja, jetzt musst du entscheiden, welche Aussage du für seriöser hälst

  21. #21
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    ja helf mir bitte sollt ich mir sorgen machen?


    Gesamtbrutto sind 10.810 Euro
    Rentenversicherung 980 Euro
    Werbungskosten 920 Euro
    Krankenversicherung 12x64 Euro ( wenn ich es dazu nehmen kann)
    Besondere Ausbildungskosten je nachdem keine ahnung wie ich das zählen soll..

    es kommt noch die abrechnung von Dezember das sind ungefähr 400 euro

  22. #22
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    Was soll ich noch tun?
    Ich hab dir bereits mehrmals geschrieben, dass du die Krankenversicherung abziehen kannst. Trotzdem bist du nach wie vor unsicher.
    Ich kann dir dann nur noch empfehlen, dir in einem anderen Forum Gewissheit zu holen oder einfach die Entscheidung der Familienkasse abzuwarten.

    Gesamtbrutto sind 10.810 Euro

    Steuerbrutto (vermute ich mal) ca. 9.849,25 €
    Rentenversicherung -980 Euro
    Werbungskosten -920 Euro
    Krankenversicherung -12x65 Euro
    steuerfrei Bezüge ca. 960,75 €
    Kostenpauschale -180 €

    Summe 7.950 € + Dezember ungefähr 400 euro

    Sollte mit den Fahrtkosten (selbst mit einfacher Entfernung) doch wohl klappen, dass du unter den Grenzbetrag kommst. Belegen musst du die in der Regel nicht.

  23. #23
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    Standard

    Mit gesamtbrutto mein ich mein Brutto welche noch nix abgezogen wurde. Und von mir wird nur Rentenversicherung abgezogen. Was ist den diese steuerfreie Bezüge? und die Kostenpauschale von 180? wie kann ich die Kostenpauschale abziehen, durch was ?

    Danke nochmal ich hoffe wirklich das es so ist...sonst bin ich am A**** ^

  24. #24
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    Muss ich warten bis sie mir bescheid geben oder sollt ich sie vorher benachrichten?

  25. #25
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    Etwas solltest du noch warten, ob sie dich von sich aus wegen der Einkommensprüfung anschreiben.

  26. #26
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    Also Kindergeld bekomm ich immer noch und noch kein Bescheid bekommen wegen Einkommensprüfung....könnte es sein das sie mir gar nicht schreiben und mich vergessen?

  27. #27
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    Die Familienkasse hat 4 Jahre Zeit dein Einkommen zu prüfen

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