HAllo.
HAb auch ne komplizierte Situation, bräuchte mal ne Bestätigung ob ich das alles richtig verstanden habe.
Also ich bin 25, schreibe derzeit meine Diplomarbeit bei einem Unternehmen. Nun will die Familienkasse mein Einkommen für 2010 nachprüfen und ich will wissen, ob ich zurückzahlen muss oder nicht. Werde im Nov. fertig sein mit Studium.
D.h. die Freigrenze beträgt nur 11/12*8004€ = 7337€. Stand hier auf der Seite, beim Amt sagten sie mir das nicht.
Ich habe im Januar und Februar noch ein Praktikum gehabt. Einnahmen waren da 1300€ insg. Für die Dipl.arbeit bekomme ich als "freier Mitarbeiter" ein sogenanntes Honorar. Wozu zählt das, Einkommen oder Bezüge?? Zstl. habe ich noch Halbwaisenrente und Bafög bekommen, also sähe meine Rechnung jetzt so aus (wenn die Freibeträge so stimmen):
Praktikum 1300 € - 920 € (Werbungskosten-Pauschbetrag)
Dipl.arbeit 4500 €
Halbwaisenr. 1948 €
Bafög 1076 €
Wären also 8824€, somit müsste ich das komplette Kindergeld zurückzahlen, also 11*184€.
Stimmt das mit den Freibeträgen so oder gilt da noch irgendwo ein spezieller??
Für Hilfe wäre ich echt dankbar!!
Wann wirst du 25 + 9 Monate? Endet der Kindergeldanspruch aufgrund der Altersgrenze vielleicht schon vor November?
Das du hier auf Steuerkarte gearbeitet hast, setze ich mal voraus. Denn nur dann kannst du denn Arbeitnehmer-Pauschbetrag ansetzen.
Wurden auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt?
Auf Steuerkarte: Einkünfte
Selbständige Tätigkeit: Selbständige Tätigkeit
Bezüge würde ich hier mal ausschließen, da vermutlich nicht pauschal versteuert oder steuerfrei.
Hiervon kannst du eine Werbungskostenpauschale von 102 €. Wird ab Dezember keine Rente mehr gezahlt zu 11/11, ansonsten mit 11/12.
Ist das der Zuschuss-Anteil oder inkl. Darlehen? Die Familienkasse berücksichtigt nur den Zuschuss.
Außerdem kannst du die Kostenpauschale (180 €) abziehen. Anteile wie bei der Halbwaisenrente.
Wenn du den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in deiner Rechnung aufführst, solltest du ihn auch abziehen.![]()
HAllo Theo,
erstmal ein großes Dankeschön an den Fachmann!
Nein bin im mai erst 25 geworden.Wann wirst du 25 + 9 Monate? Endet der Kindergeldanspruch aufgrund der Altersgrenze vielleicht schon vor November?
Das war auf steuerkarte. wurden aber keine steuern oder sv abgezogen. der pauschbetrag gilt ja trotzdem oder?Das du hier auf Steuerkarte gearbeitet hast, setze ich mal voraus. Denn nur dann kannst du denn Arbeitnehmer-Pauschbetrag ansetzen.
Wurden auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt?
Also auf Steuerkarte läuft das nicht übers unternehmen. im vertrag steht bei dem honorar: "Evtl. anfallende Steuern und/oder sonstige Abgaben gehen zu Ihren Lasten und Sie sind selbst dafür verantwortlich". Also ich nehme an das ist selbstständig. Freibetrag geht hier dann ja nicht runter oder??Auf Steuerkarte: Einkünfte
Selbständige Tätigkeit: Selbständige Tätigkeit
Bezüge würde ich hier mal ausschließen, da vermutlich nicht pauschal versteuert oder steuerfrei.
Rente krieg ich ws. nur bis September, will denk ich wegen 2 monaten keinen antrag mehr stellen. wäre das dann auch nur 9/12 * Freibetrag = 76,50?Hiervon kannst du eine Werbungskostenpauschale von 102 €. Wird ab Dezember keine Rente mehr gezahlt zu 11/11, ansonsten mit 11/12.
das ist nur der zuschuss anteil. und davon kann ich auch nochmal ne pauschale von 180€ abziehen??Ist das der Zuschuss-Anteil oder inkl. Darlehen? Die Familienkasse berücksichtigt nur den Zuschuss.
Außerdem kannst du die Kostenpauschale (180 €) abziehen. Anteile wie bei der Halbwaisenrente.
zusätzlich zu den 102 € bei der Halbwaise?? Ok wenn das so wäre net schlecht.
Guter Tip!Wenn du den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in deiner Rechnung aufführst, solltest du ihn auch abziehen.Hab ich wohl in der Eile verpennt.
Also dann zusammengefasst:
Praktikum 1300 € - 920 € (Werbungskosten-Pauschbetrag)
+ Dipl.arbeit 4500 €
+ Halbwaisenr. 1948 € -102 € Pauschbetrag
Bafög 1076 € - 180 € Pauschbetrag
= 7622 €
Mein Freibetrag ist aber nur 11/12*8004€ = 7337€,
sozusagen hätte ich 285 € zuviel.
Hmm. Könnte mir höchstens überlegen, die Werbungskosten darzulegen, die höher sind als 920€. Da wären ein Laptop (1000€) plus die Fahrten zur Arbeit + 2 Fahrten zur Uni (1800 km). Das wäre wohl die einzige Möglichkeit wie ich drunter bleibe viell. Kann man den Laptop da als Arbeitsmittel angeben??
Ja, auf den tatsächlichen Steuerabzug kommt es nicht an. Es geht nur darum ob ein Steuerbrutto ist.
Was ich aber vergessen habe:
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit
Januar, Februar und vielleicht auch Dezember
-> dann ist der Pauschbetrag mit 2/3 anzusetzen
9/9
Würde ich auch auf selbständig oder freiberuflich tippen. Damit bist du dann nächstes Jahr zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet.
Ja. Aber ggf. auch anteilig. Man müsste schauen, was du im Dezember für Einkommen hast.
Der Laptop ist auf 36 Monate abzuschreiben, beginnend im Kaufmonat. Außerdem kann es passieren, dass man dir 50% private Mitbenutzung unterstellt.
Fahrtkosten kannst du auch angeben.
Wobei das bei dir eher Besondere Ausbildungskosten, als Werbungskosten sind, da ja kein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit da ist. Aber unterm Strich macht das für dich kaum einen Unterschied.
Ok danke dir nochmal. Das ist wirklich sehr kompliziert. Mit dem ganzen anteilig usw. kriege ich also nicht raus wie die Familienkasse das genau rechnet. Heißt also, ich kann mir das nicht vorrechnen lassen. Die werbungskosten gelten nur 2/3, warum das. Und mit dem Laptop könnte ich, wenn ich ihn im September kaufe nur 3/36 * Kaufpreis als Werbungskosten abziehen. Das ist ja sozusagen fast nichts. Tja, dann wirds wohl auf Rückzahlung hinauslaufen.
Hab noch was vergessen. Auf der Familienkasse-Seite steht dieses Rechnungsbeispiel:
Art der Einkünfte in Euro
Nichtselbständige Arbeit 5.000 €
Vermietung/Verpachtung (negative Einkünfte) - 2.000 €
Summe Einkünfte 3.000 €
Bezüge 2.500 €
Summe Einkünfte/Bezüge 5.500 €
Heißt das ich kann Mietkosten absetzen??
Du musst doch nur schauen, wieviele Monate im Kalenderjahr du die Art der Einnahmen hattest und wieviele Monate davon auf den Kindergeld-Anspruchszeitraum entfallen.
z.B. Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit hattest du im Januar und Februar und voraussichtlich im Dezember. Also ist der Pauschbetrag mit 2/3 im Anspruchszeitraum und 1/3 außerhalb.
2 Monate vor Ausbildungsabschluss gekauft? Dann könnte sogar angezweifelt werden, dass du den für die Ausbildung brauchst. Dann wird er ganz gestrichen.
Andere Möglichkeit: Vom Kaufpreis werden erstmal 50% für private Nutzung weggestrichen und vom Rest 3/36 als besondere Ausbildungskosten anerkannt.
Das hängt aber auch vom zuständigen Sachbearbeiter ab.
Ich weiß nicht auf welche Seite die dich beziehst, bin mir aber ziemlich sicher, dass hier Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemeint sind.
Deine Kosten für die eigene Mietwohnung kannst du nur im Falle einer echten doppelten Haushaltsführung ansetzen.
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