Hallo!
Folgende Situation: ich bin 20 Jahre alt und mache nun nach der Ausbildung und einem Jahr arbeiten eine Weiterbildung. Nun steht mir ja eig wieder Kindergeld zu. Habe dies auch beantragt. Wurde mir jedoch nicht genehmigt, da ich zuviel Bruttlohn in diesem Jahr hätte (Jan-Juli Facharbeiter, d.h. über 8000 Euro Brutto). Aber wieso werden da diese Monate mit gerechnet? Denn ich will ja erst ab August Kindergeld haben und ab da habe ich lediglich etwas Bafög (200 Euro). Damals bei der Lehrzeit hatte ich auch bis Juli Kindergeld bekommen und musste nichts zurückzahlen, ich hatte jedoch da auch mehr als 8000 Euro Jahresbrutto, da ich ja von August bis Dezember Facharbeiter war. Wieso werden mir da nun die ersten Jahresmonate angerechnet? Eigentlich müssten doch erst die Monate zählen, ab denen ich Kindergeld beantrage?
Wäre froh über eine Antwort.
Kann es sein, dass du in der Zeit deiner Ausbildung noch nicht volljährig warst? Denn das Einkommen wird erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres angerechnet.
Das Kindergeld wird gewährt, wenn die Jahreseinkommensgrenze von 8.004€ nicht überschritten wird, das ist ein Nettowert. Es spielt dabei keine Rolle, wann die Ausbildung anfängt. Hierbei handelt es sich auch nicht um einen Freibetrag sondern eine freigrenze, was bedeutet, dass wenn dieser Wert überschritten wird, das Kindergeld vollständig zurückgefordert wird. Weitere Informationen findest du hier: Kindergeld Einkommen - Einkommensanrechnung
Das dürfte deine Frage beantworten:
Pressemitteilungen | www.bundesfinanzhof.de
Schau mal auf der Internetseite des BFH die Pressemitteilung 74/10 vom 25.08.2010. Damit dürfte deine Frage beantwortet sein.
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