+ Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Kindergeld zurückzahlen obwohl unter der Einkommensgrenze?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    27.07.2010
    Beiträge
    6

    Frage Kindergeld zurückzahlen obwohl unter der Einkommensgrenze?

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich habe eine kurze Frage bezüglich des Kindergeldes und hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann, da meine Eltern und ich im Moment ziemlich verzweifelt sind.


    Ich schildere mal kurz die Situation:
    Ich bin 20 Jahre alt und habe letztes Jahr mein Abitur gemacht, also bis zum Juli 2009 habe ich noch ohne Probleme das Kindergeld bekommen. Da ich aber noch nicht wusste wohin mich mein weiterer beruflicher Werdegang führt, wollte ich ein Jahr "pausieren".

    Für die Monate August und September 2009 habe ich mich arbeitssuchend gemeldet und das Kindergeld bekommen.
    Im Oktober habe ich saisonbedingt gearbeitet und ca. 700 Euro netto verdient.
    Im November war ich wieder arbeitssuchend gemeldet und habe das Kindergeld bekommen.
    Im Dezember habe ich dann eine Tätigkeit in einem Büro als Teilzeit Kraft angenommen, der ich auch jetzt noch nachgehe, und verdiene dort im Monat ca. 500 Euro netto.

    Vorhin erzählte mir meine Mutter, dass heute ein Bescheid kam, dass wir für die Monate Oktober und Dezember 2009 (also die Monate in denen ich arbeiten war) das Kindergeld zurückzahlen müssen. Warum? Ich bin doch noch unter der Einkommensgrenze, oder?

    Im Okober (2010) möchte ich anfangen zu studieren, Bewerbungen sind schon geschrieben und ich warte nur noch auf einen Zulassungsbescheid. Bekomme ich denn dann wieder Kindergeld ohne Probleme? Müssen wir das ganze Kindergeld für die Monate Januar - September 2010 auch zurückzahlen?


    Über eine Anwort wäre ich mehr als dankbar!!

    Liebe Grüße

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Für die Monate August und September 2009 habe ich mich arbeitssuchend gemeldet und das Kindergeld bekommen. Im November war ich wieder arbeitssuchend gemeldet und habe das Kindergeld bekommen.
    Du erfüllst den Tatbestand nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG.

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Vorhin erzählte mir meine Mutter, dass heute ein Bescheid kam, dass wir für die Monate Oktober und Dezember 2009 (also die Monate in denen ich arbeiten war) das Kindergeld zurückzahlen müssen. Warum?
    Weil du keinen der Tatbestände nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG erfüllst. Erst muss ein Tatbestand erfüllt sein, dann wird der Grenzbetrag geprüft. Nicht andersrum.

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Im Okober (2010) möchte ich anfangen zu studieren, Bewerbungen sind schon geschrieben und ich warte nur noch auf einen Zulassungsbescheid. Bekomme ich denn dann wieder Kindergeld ohne Probleme? Müssen wir das ganze Kindergeld für die Monate Januar - September 2010 auch zurückzahlen?
    Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG besteht ab dem Zeitpunkt, wo du dich um einen Studienplatz (oder eine andere Ausbildung) beworben hast. Ich würde also vermuten, dass ihr auch 2010 für ein paar Monate (vermutlich das 1. Halbjahr) das Kindergeld zurückzahlen müsst.

    Mich wundert nur, dass dies nicht gleich in dem heutogen Aufhebungsbescheid geschehen ist. Hat die Familienkasse noch weitere Unterlagen zur Prüfung angefordert?

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    27.07.2010
    Beiträge
    6

    Standard

    vielen, vielen Dank für die Antwort!!

    Die Kasse wollte für 2009 nur meinen Einkommensnachweis sehen und sonst nichts. (Für das erste Halbjahr wollten sie natürlich noch eine Schulbescheinigung.)

    Das Kindergeld wurde 2009 bis Mai 2010 bewilligt und im Mai mussten wir es dann nochmal neu beantragen und es wurde auch genehmigt, weil wir gesagt haben, dass ich im Herbst anfangen werde zu studieren. Danach wollten sie dann die Bewerbungen um einen Studienplatz sehen, diese haben wir aber noch nicht eingereicht, weil meine Mutter meinte es reiche doch aus, wenn man den Immatrikulationsbescheid später zeigt. Aber in diesem Fall wäre es dann ja doch besser die Bewerbungen zu zeigen, damit man das Kindergeld für die Monate Juni (Zeitpunkt meiner ersten Bewerbung) bis Oktober (Anfang des Studiums) bekommt, oder?

    Hätte ich mich für die Monate Oktober und Dezember 2009 auch arbeitssuchend melden müssen um Kindergeld zu bekommen? Aber ich hatte doch Arbeit und war unter der Einkommensgrenze? Wenn ich mich arbeitssuchend gemeldet hätte, dann hätten ich doch irgendwann eine Sperre von der Arbeitsagentur bekommen (wenn ich nichts finde (Vollzeit- oder Ausbildung), was ich ja auch nicht wollte, weil ich ja eine (Teilzeit-)Stelle hab mit der ich zufrieden bin) und dann wäre das Kindergeld ja auch gestrichen gewesen, oder?

    Könnte man es denn jetzt noch irgendwie einrichten, dass wir zumindest für das erste Halbjahr 2010 nichts nachzahlen müssen?
    Ab Juni 2010 bekommen wir ja dann anscheinend das Kindergeld, weil dann meine erste Bewerbung fürs Studium losgeschickt wurde, aber wenn wir es für das erste Halbjahr auch irgendwie bekommen könnten, wäre das schon super.

    Sorry, falls die Fragen irgendwie doof sind, aber ich kenne mich auf dem Gebiet leider nicht so gut aus - hoffe das ist kein Problem.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Die Kasse wollte für 2009 nur meinen Einkommensnachweis sehen und sonst nichts. (Für das erste Halbjahr wollten sie natürlich noch eine Schulbescheinigung.)
    Dann kann es passieren, dass die Voraussetzungen für Januar bis Mai 2010 Anfang 2011 geprüft und ggf. dann zurückgefordert werden. Das müsst ihr abwarten.

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Danach wollten sie dann die Bewerbungen um einen Studienplatz sehen, diese haben wir aber noch nicht eingereicht, weil meine Mutter meinte es reiche doch aus, wenn man den Immatrikulationsbescheid später zeigt. Aber in diesem Fall wäre es dann ja doch besser die Bewerbungen zu zeigen, damit man das Kindergeld für die Monate Juni (Zeitpunkt meiner ersten Bewerbung) bis Oktober (Anfang des Studiums) bekommt, oder?
    Definitv, wäre es ratsam eine Kopie der Bewerbung einzureichen.

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Hätte ich mich für die Monate Oktober und Dezember 2009 auch arbeitssuchend melden müssen um Kindergeld zu bekommen? Aber ich hatte doch Arbeit.
    § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG: Ein Kind, wird berücksichtigt, wenn es noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist.

    Die Meldung als Arbeitsuchende hätte im Oktober und Dezember fürs Kindergeld nichts gebracht, da du in einem Beschäftigungsverhältnis warst. Du hast defintiv nicht die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Könnte man es denn jetzt noch irgendwie einrichten, dass wir zumindest für das erste Halbjahr 2010 nichts nachzahlen müssen?
    Hast du dich ab Sommer 2010 auf Ausbildungsplätze beworben?
    Hast du dich zum Sommersemester 2010 an einer Universität/Fachhochschule beworben?

    Wenn nicht, werdet ihr um die Rückforderung nicht drumrumkommen. Ich wollte ein Jahr "pausieren", ist nunmal kein Anspruchstatbestand beim Kindergeld.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    27.07.2010
    Beiträge
    6

    Standard

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich arbeitssuchend gemeldet hätte, dann hätten ich doch irgendwann eine Sperre von der Arbeitsagentur bekommen (wenn ich nichts finde (Vollzeit- oder Ausbildung), was ich ja auch nicht wollte, weil ich ja eine (Teilzeit-)Stelle hab mit der ich zufrieden bin) und dann wäre das Kindergeld ja auch gestrichen gewesen, oder?
    Wie soll ich das verstehen?
    Es wäre also besser gewesen, wenn ich das Jahr über nichts gemacht hätte, denn dann hätte es das Kindergeld ohne Probleme gegeben?

    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Hast du dich ab Sommer 2010 auf Ausbildungsplätze beworben?
    Hast du dich zum Sommersemester 2010 an einer Universität/Fachhochschule beworben?
    Wie schon bereits erwähnt, habe ich mich nicht auf einen Ausbildungsplatz beworben, sondern habe mich Anfang Juni auf div. Studienplätze beworben. Eine Bewerbung an Universitäten war zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich.

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    27.07.2010
    Beiträge
    6

    Standard

    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Wenn nicht, werdet ihr um die Rückforderung nicht drumrumkommen. Ich wollte ein Jahr "pausieren", ist nunmal kein Anspruchstatbestand beim Kindergeld.
    Was ist denn wenn man angibt, dass man nicht "pausiert" hat, sondern dass man ein Praktikum gemacht hat? Könnte man mein Beschäftigungsverhältnis für das erste Halbjahr 2010 nicht als ein Praktikum bezeichnen? Würde es denn dann Kindergeld geben oder auch nicht?

  7. #7
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Es wäre also besser gewesen, wenn ich das Jahr über nichts gemacht hätte, denn dann hätte es das Kindergeld ohne Probleme gegeben?
    1. Ob es ohne Probleme Kindergeld gegeben hätte, ist nicht sicher, da Kindergeld nunmal an bestimmte Kriterien gebunden ist.
    2. Finanziell wäre "nichts gemacht" sicher die schlechtere Lösung gewesen. Ich nehme doch an, du hast mehr verdient, als das Kindergeld betragen hätte.

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Wie schon bereits erwähnt, habe ich mich nicht auf einen Ausbildungsplatz beworben, sondern habe mich Anfang Juni auf div. Studienplätze beworben.
    Dann bestand auch kein Anspruch auf Kindergeld.

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Was ist denn wenn man angibt, dass man nicht "pausiert" hat, sondern dass man ein Praktikum gemacht hat? Könnte man mein Beschäftigungsverhältnis für das erste Halbjahr 2010 nicht als ein Praktikum bezeichnen?
    Ich empfehle die §§ 370 und 378 AO zu lesen.

  8. #8
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    27.07.2010
    Beiträge
    6

    Standard

    Eine letzte Frage noch, wenn ich jetzt aufhöre zu arbeiten und der Beschäftigung nicht mehr nachgehe, muss ich mich dann wieder arbeitssuchend melden um das Kindergeld zu bekommen, obwohl meine erste Bewerbung an einer Uni am 1.6.10 abgeschickt wurde und ich auf einen Zulassungsbescheid warte?

    Eigentlich doch nicht, oder? Das Kindergeld wird doch wieder gezahlt, sobald man sich um einen Studien- oder Ausbildungsplatz beworben hat?

    Wäre super wenn du mir diese Frage auch noch kurz beantworten könntest!

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Zitat Zitat von skullface Beitrag anzeigen
    Eine letzte Frage noch, wenn ich jetzt aufhöre zu arbeiten und der Beschäftigung nicht mehr nachgehe, muss ich mich dann wieder arbeitssuchend melden um das Kindergeld zu bekommen, obwohl meine erste Bewerbung an einer Uni am 1.6.10 abgeschickt wurde und ich auf einen Zulassungsbescheid warte?
    Nein, durch die Bewerbung ist der Tatbestand nach § 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG (ausbildungsplatzsuchend) erfüllt und du brauchst dich nicht arbeitsuchend melden.

  10. #10
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    27.07.2010
    Beiträge
    6

    Standard

    Vielen lieben Dank für die Antworten und Auskünfte!!

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Einkommensgrenze Kindergeld kompliziert
    Von pchuck im Forum Einkommensgrenze und Rückzahlung
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 04.09.2010, 13:39
  2. Kindergeld und Einkommensgrenze
    Von franzi888 im Forum Einkommensgrenze und Rückzahlung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 03.09.2010, 15:45
  3. einkommensgrenze kindergeld 2010
    Von norbert52 im Forum Einkommensgrenze und Rückzahlung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.03.2010, 19:29
  4. kindergeld/obwohl ich selbst ein kind habe
    Von Aurora02 im Forum Kindergeld für Volljährige
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 29.06.2009, 09:38
  5. Kindergeld mit 22 wegen Studium, obwohl Wohnung mit Ehemann?
    Von littleangel144 im Forum Kindergeld für Volljährige
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 18.06.2009, 02:17

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein