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Thema: Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz

  1. #1
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    Standard Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz

    Hi an Alle, hab ein kleines Problem
    Meine Schwiegermutter in Spee hat letzte Woche einen Brief von der Familien Kasse Bekommen in dem steht, dass Sie zu unrecht Kindergeld bekommen habe da der Vater von meiner Freundin Unterhalt bezahlt und er somit berechtigt ist, weil Sie nicht mehr im Haushat der Mutter lebt, somit soll wohl die Berechtigung zum Kindesvater übergegangen sein. Wir sind im Juni 2009 zusammen gezogen und die Familenkasse forder jetzt zurück.
    Ich Würde den Brief gerne Hochladen hab aber nicht Rausgefunden Wie das Geht

    Auf Jeden Fall soll sie jetzt 1,516 € zurückzahlen obwohl Sie das Geld an meien freundin( ihre Tochter^^) weiter geleitet hat.

    Jetzt ist die Frage kann sie dem wiedersprechen wenn ja wie, welche Argumente muss man bringen damit man erfolg hat.

    Vielleicht noch als kleine Info Außer dem unterhalt kümert der Vater sich nicht ruft nich zu geburtstagen, Weihnachten usw an.
    und Ähnliches also kein Kontakt.

    es gibt ja noch die Möglichkeit den Vater zu Überzeugen das er das Kindergeld an meine Freundin abtritt, nur ich bin mir nicht sicher ob er das macht und bevor wir voreilig handel und ihn informieren das er 1500€ haben könnte wollte ich mich schlau machen


    Vielen Dank und hoffe auf ganz viele Antworten

  2. #2
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    Standard

    Oha , ein Fall nach § 64 Abs. 3 EStG: Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt.

    Ist das erstmal eine Anhörung oder schon der Aufhebungsbescheid?
    Lag ein ähnliches Formular bei?
    http://www.hamburg.de/contentblob/23...hh-kganh14.pdf

    Zitat Zitat von Cornholiou Beitrag anzeigen
    Sie zu unrecht Kindergeld bekommen habe da der Vater von meiner Freundin Unterhalt bezahlt und er somit berechtigt ist, weil Sie nicht mehr im Haushat der Mutter lebt, somit soll wohl die Berechtigung zum Kindesvater übergegangen sein. Es gibt ja noch die Möglichkeit den Vater zu Überzeugen das er das Kindergeld an meine Freundin abtritt, nur ich bin mir nicht sicher ob er das macht und bevor wir voreilig handel und ihn informieren das er 1500€ haben könnte wollte ich mich schlau machen
    Das deine Freundin nicht mehr bei der Mutter lebt ist mit Sicherheit nicht der vorrangige Grund des Schreibens. Zwar greift jetzt § 64 Abs. 2 EStG (Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.) nicht mehr, aber irgendwie muss die Familienkasse ja auf den Unterhalt gestossen worden sein. Ein Umzug des Kindes führt in der Regel nicht zur Prüfung, wer den höheren Unterhalt zahlt, zumal hier auch ein Jahr vergangen ist. Das passiert meist erst, wenn es einen Antrag des anderen Berechtigten gibt.

    Seit ihr sicher, dass der Vater nicht längst weiß, das er den vorrangigen Anspruch und einen Antrag auf Kindergeld gestellt hat? Was steht dazu in dem Schreiben?

    Zitat Zitat von Cornholiou Beitrag anzeigen
    Auf Jeden Fall soll sie jetzt 1,516 € zurückzahlen obwohl Sie das Geld an meien freundin( ihre Tochter^^) weiter geleitet hat. Jetzt ist die Frage kann sie dem wiedersprechen wenn ja wie, welche Argumente muss man bringen damit man erfolg hat.
    Für die Familienkasse ist völlig uninteressant, dass das Kind das Kindergeld erhalten hat.
    Wenn der Vater wirklich vorrangig berechtigt sein sollte, muss ER bestätigen, dass ER es erhalten hat (siehe Formular oben). Tut er es nicht, muss die Mutter zahlen.

    Das einzig erfolgreiche Gegenargument ist der Nachweis (z.B. Kontoauszüge), dass sie abzüglich Kindergeld, mehr Barunterhalt (keine Kleidung, Fresskörbe oder sonstiges Sachleistungen) als der Vater gezahlt hat.

    Zitat Zitat von Cornholiou Beitrag anzeigen
    Vielleicht noch als kleine Info Außer dem unterhalt kümert der Vater sich nicht ruft nich zu geburtstagen, Weihnachten usw an. und Ähnliches also kein Kontakt.
    Für diesen Fall völlig unrelevant.


    PS: Der § 64 EStG bzw. die entsprechenden Hinweise im KG-Merkblatt (Punkt 6) werden gern ignoriert.
    Kein Kontakt. Man einigt sich untereinander. Die Gründe sind vielfältig.
    Kommt dann die Familienkasse dahinter (z.B. Prüfung der Haushaltszugehörigkeit oder Antrag des anderen Berechtigten), wird es für denjenigen der das Kindergeld "zu unrecht" erhalten hat teuer. Die Familienkasse haben sowohl bei Absatz 2 (Haushaltsaufnahme), also auch bei Absatz 3 (Barunterhalt) keinen Ermessensspielraum.
    Da helfen keine Kontoauszüge mit überwiesenem "Kindergeld", keine notariellen Vereinbarungen untereinander, gar nichts. Wenn der Vordruck KG14 nicht vom vorrangig Berechtigten unterschrieben wird, muss das Kindergeld zurückgezahlt werden (u.U. für mehrere Jahre).

  3. #3
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    Genau das Formular lag bei

  4. #4
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    Also die kasse ist drauf gekommen weil meine freundin eine ausbildung angefangen hat und die mutter ja unbedingt wollte das es auf ihr konto kommt somit haben die die berechtigung geprüft

    aber mir fällt gerde noch ein ich komme mit meinem einkommen für meine freundin auf kann ich nicht den antrag stellen^^

  5. #5
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    Zitat Zitat von Cornholiou Beitrag anzeigen
    aber mir fällt gerde noch ein ich komme mit meinem einkommen für meine freundin auf kann ich nicht den antrag stellen^^
    Nein, du kannst niemals der Kindergeldberechtigte für deine Freundin werden.
    Siehe hierzu § 63 Abs. 1 EStG i.V.m. § 32 Abs. 1 EStG.

  6. #6
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    Achso naja dann trotzdem danke

    dann werden wir mal versuchen den dad zu überzeugen das er der mom wenigstens die 1500 € erlässt

    danke für die antworten auch wenn es nich so das war was ich hören wollte

    sollte sich was ergeben werde ich es nochmal posten danke

  7. #7
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    Hi @ all

    gibt neue traurige erkenntnisse,
    der Vater von Ihr ist gestern Nacht verstorben was muss sie jetzt tun sie ist nen einzelkind
    d.h es bleibt jetzt alles an ihr hängen

    lg
    cornholiou

  8. #8
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    Mein Beileid.

    Sie sollte einen Antrag auf Halbwaisenrente stellen.
    Außerdem die Familienkasse informieren und fragen wie diese weiter verfahren will.

  9. #9
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    danke das haben wir soweit alles erledigt

    waren heute auch beim anwalt um mehr infos zu bekommen nur diese anwältin war das letzte 100€ futsch und keine neuen info bzw irgendwas interessantes

    die hat nur nen bissel von irgendwelchen paragrafen gelabert von den kein mensch was versteht und von der halben stunde beratung hat sie mindestens 10 nach dem paragrafen gesucht naja war nen versuch wert

    sind im moment auf dem weg das erbe abzuschlagen da bis jetzt nur negative beträge aufgetacuht sind

    naja waren ja auch nicht scharf aufs geld würden nur gern das ein oder ander andenken haben

    aber nochmal danke das ihr uns mit eurem wissen unterstützt

    ach noch ne kleine Frage bei der gerichtskosten beihilfe wird da mein einkommen mit berechnet denn wir wohnen zwar zusammen (ehe ähnliche Gemeinschaft) aber ist keine Eingetragen Lebensgemeinschaft oder ähnliches

  10. #10
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    Zitat Zitat von Cornholiou Beitrag anzeigen
    ach noch ne kleine Frage bei der gerichtskosten beihilfe wird da mein einkommen mit berechnet
    Das weiß ich leider nicht.

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