Hallo..
ich habe nun eine Meldung bekommen das ich für das Jahr 2009 eine Meldung über mein Einkommen machen muss wegen dem Kindergeld.
Zu mir. ich bin 22 Jahre war seit 07 an Leukämie erkrankt und habe nun 09 wieder begonnen zu arbeiten.
Ich habe dann vom 01.01.2009 - 07.01.2009 Krankengeld bekommen in höhe von 136,36 € (Entgeldersatzleistung zur Vorlage beim Finanzamt)
vom 08.01.2009 - 10.05.2009 Übergangsgeld in Höhe von 1831,47 € (Lohnersatzleistungen zur Vorlage beim Finanzamt)
Ab dem 11.05.-31.12.2009 habe ich mein normales Ausbildungsgehalt bekommen von insg. 8446,27 €
Auf Meiner lohnsteuerbescheinigung steht dann noch Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. RV 790,62
Arbeitnehmeranteil am Ges. sozialvers.Beitrag 821,20 €
Muss ich dann bei der Lohnberechnung meines AG einfach 8446,27-790,62-821,20 berechnen?
Kann ich bei der Krankengeldzahlung und beim Übergangsgeld auch noch was abziehen?
Somit komm ich nämlich auf einen Betrag von
136,36
+ 1831,47
+ 8446,27
- 790,62
- 821,20
= 8802,28 €
Werbungskosten habe ich genau ausgerechnet anhand der Kilometer, das waren 1030,29 €
Wie ist es hier wnen ich 8,4 Km ins Geschäft habe einfache Strecke. Es wird ja nur eine Strecke berechnet, werden die Kommazahlen aufgerundet?
Zudem kommen Bücher 81,30 €.
Ich komme somit nun ganz knapp an die Grenze diese liegt bei 7680 odeR???
Kann man auch ohne quittung einen Pauschalbetrag von Büromaterialien anhängen? Ich habe mal gehört das eine Kollegin immer 40 euro hinschreibt und das meistens akzeptiert wird?
Meine wichtigen Fragen sind eig. wird das Krankengeld und Übergangsgeld auch noch iwie verringert?
Hab ich irgendwelche vorteile da ich einen Behindertenausweis seit meiner Krankheit habe?
Wäre für Hilfe Dankbar.
was ich noch vergessen habe.
Bei der KM berechnung. Wollen die nen Nachweis wann ich wo gearbeitet habe bzw. auch Urlaub hatte?
Eine Kostenpauschale in Höhe von 180 €.
Nur volle Kilometer.
Besuchst du keine Berufsschule?
Ob du weitere Nachweise erbringen musst hängt davon ab, wie schlüssig deine Angaben sind. Hast du zuviele Arbeitstage oder fehlt z.B. der Berufsschulunterricht (welcher Pflicht ist) könnten Nachfragen kommen.
Hattest du denn mehrere Einsatzorte?
In der Steuererklärung kannst du pauschal 40 € angeben, das Finanzamt wird es meist akzeptieren.
Bei der Familienkasse geht ohne Quittungen gar nichts.
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für dich die Altersgrenze beim Kindergeld nicht (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG).
Abhängig vom Grad der Behinderung, kannst du unter Umständen behindertenbedingten Mehrbedarf geltend machen.
Beides müsstest du aber mit der Familienkasse klären, da dieser mehr Informationen vorliegen.
Danke für deine schnelle und ausführliche Antwort.
Ich hab ne Rechnung in Excel da kannst du das mal anschauen, meinst ihc könnte dir die mal schicken? dort habe ich alles drin Berufsschule KM usw...
das du mir sagen kannst ob das passt oder nicht? wäre dir sehr dankbar. dann müssten wir net so drum rum reden...
kannst mir ja ne PN schicken...
lg
Lesezeichen