Hallo,
mein Sohn bezieht Ausbildungsvergütung und zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe. Addiere ich beide Einkommen und ziehe die Sozialversicherung und die Werbungskosten in Höhe von 920,00 € ab, komme ich auf ein Jahreseinkommen 2010 in Höhe von 8.113,00 €. Die Kindergeldkasse hat die Kindergeldzahlung für 2010 abgelehnt, da die Grenze von 8.004,00 € überschritten ist. Der Bescheid über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht sich auf Fahrtkosten in Höhe von 44,21 € und BAB für KG in Höhe von 149,79 €. Bei den Fahrtkosten sind zu einem Teil die mtl. Familienheimfahrten (stehen meinem Sohn zu, da er seine Ausbildung nicht im Wohnort der Eltern absolviert) mitberücksichtigt. Zählen denn hier die Fahrtkosten zu 100 % als Einkommen oder sind sie in der Werbungskostenpauschale enthalten?
Habe gegen den Bescheid der Kindergeldkasse vorsorglich Widerspruch eingelegt, muss nur noch die Begründung nachreichen. Für Hinweise bin ich sehr dankbar!
Ist deine Berechnung mit BAB oder BAB für Kindergeld?
Hast du die zu erwartenden Sonderzahlungen berücksichtigt?
Solange keine erhöhten Werbungskosten geltend gemacht werden, berücksichtigt die Familienkasse nur das BAB für Kindergeld.
Hat die Familienkasse einen Berechnungsbogen mitgeschickt, aus dem du ersehen kannst, von welchen Zahlen sie ausgegangen ist?
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