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Thema: Ungerechtfertigt Kindergeld erhalten?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    26.01.2010
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    1

    Standard Ungerechtfertigt Kindergeld erhalten?

    Schönen Guten Tag,

    Also, ich bin 25, studiere, beziehe Vollwaisenrente in höhe von 400 euro und habe noch einen nebenjob von 400 euro.
    Nachdem mein Dad im Jahr 2008 verstorben ist, habe ich nen Antrag fürs Kindergeld gestellt, wo ich aber noch keinen entgültigen Rentenbescheid beifügen konnte, da noch nicht klar war, wieviel ich an Vollwaisenrente bekommen werde.
    Das zog sich auch über ein halbes jahr hin und dann kam der bescheid das ich 400 euro im monat bekomme. Da ich also eh keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hatte und die sich auch nicht mehr gemeldet haben, habe ich einfach vergessen, ihnen den neuen Bescheid zu schicken.
    Für mich war das Thema also abgeschlossen.

    Tja, ein Jahr! nachdem ich den Antrag gestellt hatte, habe ich einen Brief bekommen, das ich für Januar 2009 bis August 2009 eine Nachzahlung vom Kindergeld bekomme.
    Mir ist nicht klar, wie die überhaupt den Antrag berrechnen konnten, ohne diese Bescheinigung zu haben.
    Mir ist bewusst, das ich jetzt dort anrufen müsste um das zu klären aber ich würde halt gern vorher wissen, ob es vielleicht doch ne Möglichkeit gibt, das Geld zu behalten?

    Da ich nicht damit gerechnet habe, habe ich natürlich auch keine Belege gesammelt, die ich irgendwie absetzen könnte.
    Studiengebühren muss ich bezahlen.

    Vielleicht weiss jemand, was ich tun kann oder ob ich einfach in den sauren Apfel beissen muss und das Geld wieder zurücküberweisen muss?

    Vielen Dank schonmal.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Seit wann (Monat/Jahr) bist du 25?
    Wurde Grundwehr- oder Zivildienst geleistet? Wenn ja, wielange?
    Wird der Minijob auf Steuerkarte abgerechnet oder pauschal versteuert?
    Ist die Halbwaisenrente Brutto oder Netto?

    Zitat Zitat von Kuschelkeks Beitrag anzeigen
    Studiengebühren muss ich bezahlen.
    Das wären besondere Ausbildungskosten, aber nur wenn du die Zahlung auch belegen kannst. Hast du vielleicht noch den entsprechenden Kontoauszug?

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