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Thema: Unterlagen zu spät eingereicht,muß ich trotzdem zurückzahlen?

  1. #1
    CLR
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    Ausrufezeichen Unterlagen zu spät eingereicht,muß ich trotzdem zurückzahlen?

    Guten Morgen und erst mal ein frohes neues Jahr ;-)

    Ich möchte mein Problem kurz schildern und hoffe auf Antworten, den die Sache bereitet mir seit Tagen schlaflose Nächte:

    Im Mai 2009 hat mich die Kindergeldkasse angeschrieben, anzugeben, wann die Ausbildung meines 18 jährigen Sohnes beendet ist. Den Ausbildungsvertrag hatte ich bereits zu Beginn seiner Lehre zugesandt.
    Im Dezember bekam ich ein Schreiben, das ich nun eine Rückzahlung von 1084 € zu leisten habe, da Angaben zu Einkünften nicht gemacht wurden. Man hätte mich 3 x angeschrieben und da keine Reaktion meinerseits kam, wird dieser Betrag so festgesetzt. Mir lag aber lediglich ein Schreiben vom November 2009 vor, vom Mai hatte ich nichts vorliegen , oder es ist bei mir durchgegangen.
    Nun habe ich gestern bei der "Zahlungsstelle" abgerufen und mitgeteilt , das der Nachweis über die Einkünfte ect. meines Sohnes noch heute mit der Post rausgeht und man die Zahlung nicht erst mal ruhen lassen kann, bis die Kindergeldkasse die Berechnung abgeschlossen hat. Man teilte mir mit, das ich die Zahlung leisten muß. Ich habe aber grade in der Liste zur Berechnung vom Kindergeld gesehen, das mein Sohn noch unter dem Satz liegt, also stand ihm das Kindergeld auch zu.

    Meine Frage:
    Wie kann ich die Zahlung "strecken" ?

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von CLR Beitrag anzeigen
    Im Dezember bekam ich ein Schreiben, das ich nun eine Rückzahlung von 1084 € zu leisten habe, da Angaben zu Einkünften nicht gemacht wurden.
    Das ist ein Aufhebungsbescheid. Dagegen kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

    Geht dies

    Zitat Zitat von CLR Beitrag anzeigen
    der Nachweis über die Einkünfte ect. meines Sohnes noch heute mit der Post rausgeht
    rechtzeitig bei der Familienkasse ein, wird es als Einspruch gewertet.

    Zitat Zitat von CLR Beitrag anzeigen
    Man teilte mir mit, das ich die Zahlung leisten muß. Wie kann ich die Zahlung "strecken" ?
    Die Aussage der Familienkasse ist korrekt.
    Auch wenn ein Rechtsbehelf gegen den Bescheid eingelegt worden ist, ist ein geforderter Erstattungsbetrag fristgemäß zu zahlen, es sei denn, dass die Vollziehung des Bescheides ausgesetzt ist.
    Dies müsste auch so oder ähnlich in deinem Bescheid stehen, nur leider lesen viele gar nicht erst so weit.

    Aussetzung der Vollziehung musst du innerhalb der Einspruchsfrist schriftlich beantragen. Telefonisch erreichst du hier nichts.

  3. #3
    CLR
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    Ok, erst mal vielen Dank für die Antwort:-)
    Da ich in diesen schriftlichen Sachen nicht gerade fit bin, wie schreibt man einen Einspruch? Als Betreff: Aussetzung der Vollziehung?
    Sorry, aber ich bin diesbezüglich total unerfahren :-(

  4. #4
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    Standard

    Beispiel:
    ---------------------------------------------------
    Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Hiermit beantrage ich, die Vollziehung des Bescheids über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung vom ... der Familienkasse (Ort) bis zu einer Entscheidung im Einspruchsverfahren auszusetzen.
    Begründung:
    ...

    Anlage: (fehlende Unterlagen)
    -----------------------------

    Das gibst du möglichst persönlich ab und lässt es dir quittieren oder schickst es per Einschreiben. Nur so kannst du im Streitfall den Eingang bei der Familienkasse beweisen.

    Monatsfrist beachten!!!

    Hinweis: Aussetzung der Vollziehung solltest du nur beantragen, wenn du sicher bist, dass Einspruchsverfahren zu gewinnen. Geht das Einspruchverfahren zu deinen ungunsten aus, werden für die Aussetzung nämlich Zinsen fällig.

  5. #5
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    oder schickst es per Einschreiben
    Mit Rückschein, sonst bringt das nichts.

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