Ich habe folgendes Problem:
Nächtes Jahr bleibe ich nach Anrechnung sämtlicher WBK, Pauschalen, usw. ca 500 Euro unter der Freigrenze. Was passiert, wenn ich meine Aktien verkaufe und 4000 Euro Gewinn realisiere? Meiner Meinung nach ist das Kindergeld dann weg, weil der Gewinn als Bezüge mit angerechnet wird, oder? Auch wenn Abgeltungssteuer auf den Gewinn entrichte?
Entscheidend ist was in der Jahressteuerbescheinigung, ggf. auch in der Anlage SO, steht. Dies wird dann beim Kindergeld als Einkommen angesetzt.
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