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Thema: Nachzahlungen zurückzahlen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Nachzahlungen zurückzahlen?

    Hallo, ich habe da mal ein paar Fragen, und wie sieht das aus, wenn man für einem bestimmten Zeitraum Kindergeld nachträglich beantragt, dies bewilligt bekommt und nachgezahlt. Kann die Kasse dann nach späteren Berechnungen trozdem noch sagen, stimmte doch nicht, bitte zurückzahlen? Eigentlich ja nicht,oder?

    Andere Frage, ich bin seit dem 1.10 in einer betrieblichen Ausbildung, bekomme dies Jahr noch Kindergeld. Hört die Zahlung dann nächstes Jahr einfach aus, oder bezahlen die weiter und gucken dann später, och ich berechtigt war?
    Weil ich würde gerne im Januar dann schon einen neuen Antrag machen, nur da weiß ich ja noch nicht genau, wie hoch meine Werbungskosten werden. Wenn die es dann danach berechnen und ich Kindergeld weiterhin bekomme, werden die dann am Ende des jahres trozdem noch mal meine ganzen Gehaltsabrechnungen und so anfordern und muss ich dann evt doch zurückzahlen?

    Danke für eure Hilfe

    LG Julia

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Taddel Beitrag anzeigen
    wie sieht das aus, wenn man für einem bestimmten Zeitraum Kindergeld nachträglich beantragt, dies bewilligt bekommt und nachgezahlt. Kann die Kasse dann nach späteren Berechnungen trozdem noch sagen, stimmte doch nicht, bitte zurückzahlen?
    Kommt auf den Zeitraum der Nachzahlung an. Abgeschlossene Kalenderjahre werden abschliessend geprüft und können danach nur in Ausnahmefällen wieder zurückgefordert werden (z.B. wenn Einkünfte oder Bezüge verschwiegen wurden).

    Zitat Zitat von Taddel Beitrag anzeigen
    Hört die Zahlung dann nächstes Jahr einfach aus, oder bezahlen die weiter und gucken dann später, och ich berechtigt war?
    Hier kommt es darauf an, welche Daten der Familienkasse vorliegen. Es wird natürlich eine Prognose gefertigt, aber wenn die Familienkasse z.B. die Höhe des Weihnachtsgeldes oder Tariferhöhungen nicht bekannt sind, kann die Prognose auch erstmal zu deinen gunsten ausfallen.

    Ein abschliessende Prüfung für 2010 kann frühestens 2011 erfolgen und dann ggf. auch zu einer Rückforderung führen.

    Werbungskosten können prognostiziert werden und müssen dann ebenfalls 2011 abschliessend belegt werden.

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