Hallo,
mein Sohn hat am 01.10.2009 ein BA-Studium begonnen. Für dieses Jahr bekommen wir noch Kindergeld. Wie's im nächsten Jahr aussieht, weiss ich nicht ...
Da er ja jeden Monat Gehalt bekommt, wird er wohl im Jahr 2010 über die Einkommensgrenze für das Kindergeld kommen. Nun habe ich aber gelesen, dass er seine Fahrkosten zur Arbeit und zur Hochschule als Werbekosten abziehen kann. Wie verhält es sich bei den Studiengebühren? Da zahlt er im Jahr ja auch 1.000 Euro. Außerdem muss er jährlich 80 Euro Verwaltungsgebühren und ca. 130 Euro Studentenwerksbeitrag bezahlen.
Werden die Studiengebühren beim Dualen Studium beim Kindergeld als "Werbekosten" abgezogen?
Ich bedanke mich schon im voraus für Eure Hilfe!
heidrunelke
Wenn es sich um das Erststudium handelt, gelten die Studiengebühren als Sonderausgaben. Damit haben sie keine Auswirkung auf die Grenze von 7.680 € beim Kindergeld Einkommen. Handelt es sich um ein Zweitstudium, können diese als Werbungskosten angesetzt werden und werden auch bei der Einkommensgrenze von 7.680€ berücksichtigt.
Handelt es sich um ein Duales Studium? Wenn ja, handelt es sich bei den Studiengebühren (nicht der Semesterbeitrag) um Werbungskosten.
Andernfalls können Sie als Besondere Ausbildungskosten geltend gemacht werden.
Dasselbe gilt für die Fahrtkosten.
Hallo,
erst mal danke für die Antworten.
Ja, es handelt sich um ein "Duales Studium".
Also können da die Studiengebühren als "Werbungskosten" abgezogen werden?
L. G.
heidrunelke
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