Hallo zusammen,
ich arbeite gerade an meinem Kindergeldantrag für 2009. Hier habe ich auf dieser Seite lesen können, dass man Studiengebühren nicht als Werbungskosten sondern als Sonderausgaben anzeigen kann.
Hier nun meine Frage:
Senken oben genannte Sonderausgaben ähnlich wie Werbungskosten mein Einkommen? D.h. darf ich bei angenommen Einkommen von 8.500 € und gezahlten 1.000 € Studiengebühren diese in meiner Einkommensrechnung von den 8.500 € abziehen, so dass das Einkommen nur noch bei 7.500 € liegen würde?
Vielen Dank schon vorab für die Antworten.
Beste Grüße!
Sebastian Mayer
Sonderausgaben gibt es beim Kindergeld nicht, nur Werbungskosten oder besondere Ausbildungskosten.
Die Studiengebühren sind Werbungskosten, wenn sie im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen (z. B. duales Studium) entstehen. Ansonsten sind es besondere Ausbildungskosten.
Das hängt davon ab, ob es Werbungskosten oder besondere Ausbildungskosten sind.
PS: Evtl. gezahlte Steuern können nicht vom Einkommen abgezogen werden.
Hallo Theo,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Auf Sonderausgaben kam ich, auf Grund dieses Auszuges hier von der Seite:
"Werbungskosten
Bei der Ermittlung des Einkommens aus nichtselbständiger Tätigkeit (hierzu zählt auch die Ausbildungsvergütung!) kann das Kind den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 920 € abziehen, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden. Die Kosten für ein Erstdtudium oder eine Erstausbildung können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Diese können stattdessen als Sonderausgabe angesetzt werden (bis 4.000 €)."
Ich mache ein Duales Studium und zahle 2 mal jährlich 500€ Studiengebühren (Baden-Württemberg).
Beste Grüße!
Hallo allerseits,
wie darf ich denn die Studiengebühren anrechnen, bzw. darf ich diese überhaupt anrechnen?
Tausend Dank vorab für die Info.
Liebe Grüße
Sebastian Mayer
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