Hallo,
ich liege mit meinem HartzIV Bezug von 680 Euro monatlich über der Einkommensgrenze für Kindergeld (für erwachsene behinderte "kinder").
Kann es sein, daß man zuviel HartzIV bekommt, nur weil man in einer Gegend mit hohem Mietniveau wohnt?
Es wäre schon abstrus wenn das "Amt" auf den Trichter käme, ich könne mich selbst unterhalten obwohl ich HartzIV bekomme, nur "leider" 40 Euro zuviel (deswegen kann ich mich ja noch lange nicht selbst unterhalten).
Oder werden da noch Werbungskosten (obwohl arbeitslos) und Behindertenfreibetrag von abgezogen?
Bin "leicht" verunsichert.
oder anders gefragt, es kann doch nicht sein, daß die Einkommensgrenze für Kindergeld noch UNTER dem Existenzminimum liegt, das einem durch HartzIV zugebilligt wird.... oder?
Arbeitslosengeld II ist nicht als Bezug eines Kindes (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) anzusetzen, wenn das Kindergeld an den Träger des Arbeitslosengeldes II abgezweigt wird, der Träger einen Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG geltend macht oder das Kindergeld auf seine Leistung anrechnet.
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