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Thema: verspätete Zahlung als Zuflussprinzip

  1. #1
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    Standard verspätete Zahlung als Zuflussprinzip

    Hallo zusammen,
    meine Tochter hat ihre Ausbildung im Juni beendet und bekommt in diesem Monat schon ihr volles Gehalt als fest Angestellte. Allerdings als Rückrechnung aus Juli heraus. Somit hat sie das Geld erst im 1.Monat nach der Ausbildung zur Verfügung. Gilt das dann für die Einkommensberrechnung ?
    Gruß Aconitc30

  2. #2
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    Hallo,


    hat ihre Ausbildung im Juni beendet und bekommt in diesem Monat schon ihr volles Gehalt
    Allerdings als Rückrechnung aus Juli heraus
    Verstehe ich nicht so richtig. Wie kann sie im Juni Gehalt aus einer Rückrechnung aus dem Juli bekommen?

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo Hoppel,
    nach der bestandenen Prüfung im Juni wurde ihr noch für Juni das neue höhere Gehalt bewilligt, allerdings erst einen Monat später mit der Juliabrechnung ausgezahlt.
    Also buchhalterisch gehört das Gehalt in den Juni, gezahlt wurde aber erst im Juli.
    Gruß Aconitc30

  4. #4
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    Hallo,

    alles klar.

    Wann (Datum) war die Ausbildung im Juni beendet und ab wann (Datum) stand Deiner Tochter (laut Abrechnung) das erhöhte Gehalt zu?

    Gruß!

  5. #5
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    Hallo Hoppel,
    Ausbildungsende war der 24.6.
    höheres Gehalt aber für den kompletten Monat, also ab 1.6.
    Ausgezahl wurde aber erst Ende Juli
    Gruß Aconitc30

  6. #6
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    Hallo,

    nach dem sog. Zuflußprinzip ist das Gehalt nicht als Einkommen für den Monat Juni zu werten.

    Gruß!

  7. #7
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    Danke Hoppel,
    dann hoffe ich, das die Familienkasse das auch so sieht.
    Gibts da einen Gesetzestext oder irgendwas anderes zu ?
    Gruß Aconitc30

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