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Thema: Zählt die Miete auch zu den Werbungskosten

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Cool Zählt die Miete auch zu den Werbungskosten

    Hallo,

    und zwar muss ich jetzt eine Erklärung zu meinen bisherigen Einkommen und Bezügen erteilen und kann meine Werbungskosten mit angeben. Zählen da auch meine Miete und Strom und meine Monatskarten für die Bahn mit darunter? Ich habe weder BAB noch andere Nebeneinkünfte erziehlt.

    liebe grüße Steffi

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Die Miete und Strom zählen nicht als Werbungskosten. Sofern du eine eigene Wohnung hast, die du benötigst, um deiner Ausbildung nachzugehen, kannst du dies höchstens im Rahmen der Sonderausgaben machen.

    Handelt es sich um den Miet- und Stromkosten für Aufwendungen für eine Zweitwohnung, die nötig ist, so könnte dies aber durchaus als Werbungskosten angesetzt werden, und zwar im Rahmen der doppelten Haushaltsfürhung.

    Hier weitere Infos: Kindergeld Einkommen

  3. #3
    woodchuck
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Sofern du eine eigene Wohnung hast, die du benötigst, um deiner Ausbildung nachzugehen, kannst du dies höchstens im Rahmen der Sonderausgaben machen.
    Miete ist weder im Kindergeld- noch im Steuerrecht Sonderausgaben.

    Höchstens, wie du schon erwähntest, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

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