Hallo, mein Sohn beginnt ab Juni einen 400,- Euro Job. Habe ich dadurch noch Kindergeldanspruch?
Muss ich irgendwelche Anträge einreichen oder reicht es, den Arbeitsvertrag zur Familienkasse zu schicken?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Geändert von Pikary (09.06.2009 um 01:09 Uhr)
Die Einkommensgrenze beim Kindergeld liegt bei 7680 EUR im Jahr. Wenn dein Sohn sonst keine Einkünfte hat (BAföG o.ä.), kommt er nicht über diese Grenze und ist damit weiterhin KG-berechtigt (wenn er natürlich die anderen Voraussetzungen erfüllt - unter 25 Jahre und befindet sich in Ausbildung bzw. in einer 4-monatigen Übergangsphase zw. z.B. Schule und Studium oder Ausbildung).
Geändert von Pikary (09.06.2009 um 01:10 Uhr)
Wenn der Sohn noch nicht volljährig ist, dann wird das Kindergeld auch weiter ohne Auflagen gezahlt. Die Einkommensanrechnung beim Kindergeld kommt erst mit Eintreten der Volljährigkeit.
Geändert von Pikary (09.06.2009 um 01:10 Uhr)
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