Hallo,
ich habe ein duales Studium hinter mir und habe den 1. Teil meiner Ausbildung (Industriekauffrau) im September 07 beendet. Seither bin ich in Vollzeit als Angestellte beschäftigt. Die Bachelorarbeit habe ich in der Zeit von September 07 bis März 08 nebenberuflich erstellt, war in dieser Zeit allerdings (ohne Studiengebühren, da nicht Praxissemester) immatrikuliert.
Jetzt meine Problematik: Wenn meine Ausbildung im September 07 endet, habe ich Anspruch auf Kindergeld bis 09/07. (die Einkommensgrenzen werden nicht überschritten). Zählt aber die Zeit meiner Diplomarbeit weiterhin als Ausbildung, bin ich weit über den Einkommensgrenzen und kann den Kindergeldanspruch für das ganze Jahr abschreiben. Hat jemand hier Erfahrungen/Empfehlungen?
Geändert von Pikary (30.09.2008 um 00:13 Uhr)
ich verstehe deine frage nicht ganz.
selbst wenn dein kindergeldanspruch in 9/07 endet du aber für 2007 die freigrenze überschreitest, musst du das gesamte kindergeld zurückzählen.
die zeit deine diplomarbeit zählt mit zur ausbildung, da du ja dein studium erst mit der diplomarbeit beendest.
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