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Thema: Kindergeldberechnung, mehr Verwirrung als Aufklärung

  1. #1
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    Standard Kindergeldberechnung, mehr Verwirrung als Aufklärung

    Guten Abend/Nacht wertes Forum,

    im Moment bin ich dabei die Finanzen der nächsten 3 Jahre auszurechnen, in denen ich in einer betrieblichen Ausbildung bin.
    Allerdings bin ich mir auch noch großem suchen und rechnen nicht ganz sicher ob ich wirklich rechne. Bekomme ich bei folgendem Ausbildungsgehalt noch Kindergeld?

    Rechnung:

    erstes Ausbildungsjahr: 754 € Brutto -> 600,38 € Netto
    zweites Ausbildungsjahr: 827 € Brutto -> 658,51 € Netto
    drittes Ausbildungsjahr: 899 € Brutto -> 715,76 € Netto
    Es gibt Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld. Zudem werden 40€
    auf Vermögenswirksame Leistungen gezahlt. (Rechnet man die mit?)

    (Jahresgehälter)
    600,38 € * (12 Monate + 2 Gehälter extra) = 8405,32 € (erstes Jahr)
    658,51 € * (12 Monate + 2 Gehälter extra) = 9219,14 € (zweites Jahr)
    715,76 € * (12 Monate + 2 Gehälter extra) = 10020,64 €(drittes Jahr)

    Soweit ich nun weiß muss ich so rechnen:

    Jahresgehalt - 920 € = berücksichtigtes Gehalt
    7680 € ist ja die Grenze an dem was Jährlich da sein darf.

    Ergo:
    8405,32 € - 920 € = 7485,32 ( Kindergeld wird gezahlt)
    9219,14 € - 920 € = 8299,14 ( Kindergeld entfällt )
    10020,64 € - 920 € = 9100,64 (Kindergeld entfällt )

    Passt das so? Oder habe ich irgendwas außer Acht gelassen?
    Wäre dankbar für hilfreiche Antworten in dieser Sache.


    Mit freundlichen Grüßen
    Makenshi
    Geändert von Makenshi (10.08.2008 um 23:03 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Das passt so, denn aktuell gilt die Grenze von 7.680€. Du hast jetzt aber mit dem Werbungskostenpauschbetrag von 920€ gerechnet. Wenn du aber höhere Webungskosten als die 920€ hast, dann kannst du natürlich die höheren Werbungskosten ansetzen.

    Die Vermögenswirksamen Leistunegn werden mitgerechen. Sie werden auf das Bruttoeinkommen angerechnet, versteuert und dann wieder vom Nettogehalt abgezogen.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
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    Hi Klausi,

    habe nocheinmal eine Frage zu den Vermögenswirksamen Leistungen:
    Wenn seine Firma nun die Vermögenswirksamen Leistungen auf 300 Euro im Monat hochschraubt, bekäme er dann wieder Kindergeld? Dadurch würde ja beim Gehalt 300€ einbehalt entstehen, aber die Vermögenswirksamen Leistungen auf dann 340 Euro steigen.
    Das Nettogehalt würde also wesentlich niedriger ausfallen.

    Ginge das?

    Gruß
    Tobias

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 300€ gibt es nicht.Soweit ich weiß, liegt der Höchstsatz bei 40€.

  5. #5
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    Hm ok, naja mal schauen wie wir das lösen. Denke wir werden die Werbungskosten ausweiten und halt noch andere Sachen und Teile abziehen, damit ich unter der Grenze lande. Sehr weit drüber bin ich nach meiner Rechnung gar nicht.

    Gruß

  6. #6
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    Hallo und ein gutes neues Jahr

    Hierzu habe ich auch ne Frage:
    Nach meine Berechnungen würde ich auf 8033Euro kommen.
    In diesem Betrag sind 14 Monatsgehälter + 480 Euro (pro Monat 40 Euro VWL) und die 920 Euro Werbungskosten abgezogen.
    Nach diesem Stand hätte ich kein Anspruch von Kindergeld.

    Wenn ich jetzt auf die 480 Euro verzichten würde dann hätte ich wieder Anspruch.
    Ist das richtig so?

    Und noch ne Frage:
    Wie kommt Ihr auf 40 Euro VWL ?
    Es werden zwar 40 Euro vom Nettolohn abgezogen aber der Arbeitgeber gibt doch nur 26,59 Euro?

    Bin ich da falsch?

    Danke im Voraus

  7. #7
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    Kann mir keiner helfen?

  8. #8
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    @serres: Bist du Makenshi?

    Wenn nicht: Wie soll man dir ohne Zahlen helfen?

    Wenn ja, dann

    Zitat Zitat von Makenshi Beitrag anzeigen
    erstes Ausbildungsjahr: 754 € Brutto -> 600,38 € Netto
    zweites Ausbildungsjahr: 827 € Brutto -> 658,51 € Netto
    Es gibt Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld. Zudem werden 40€
    auf Vermögenswirksame Leistungen gezahlt.
    Januar bis Juli 2010 7 x 794 € = 5.558 €
    August bis Dezember 2010 5 x 867 € = 4.335 €
    Urlaubs-/Weihnachtsgeld 1.581 €
    Summe 11.474 €
    abzgl. SV-Beiträge ca. 2.320 €
    abzgl. Pauschbetrag 920 €

    Summe Einkünfte 8.234 €
    Grenzbetrag überschritten

    Wechselt das Ausbildungsjahr nicht wie in meinem Beispiel zum 01.08. des Jahres, sieht die Berechnung entsprechend anders aus.

    Zitat Zitat von serres Beitrag anzeigen
    Wenn ich jetzt auf die 480 Euro verzichten würde dann hätte ich wieder Anspruch.
    Ist das richtig so?
    § 32 Abs. 4 Satz 9 EStG: Ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge steht der Anwendung der Sätze 2, 3 und 7 nicht entgegen.

    Kurz: Du kannst nicht auf Einkommen verzichten. Die Familienkasse würde es trotzdem so berücksichtigen, als würdest du es erhalten.

    Zitat Zitat von serres Beitrag anzeigen
    Wie kommt Ihr auf 40 Euro VWL ?
    Es werden zwar 40 Euro vom Nettolohn abgezogen aber der Arbeitgeber gibt doch nur 26,59 Euro?
    Wieviel der Arbeitgeber gibt ist unterschiedlich. Makenshi schrieb es werden 40 € gezahlt.

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