Guten Abend/Nacht wertes Forum,
im Moment bin ich dabei die Finanzen der nächsten 3 Jahre auszurechnen, in denen ich in einer betrieblichen Ausbildung bin.
Allerdings bin ich mir auch noch großem suchen und rechnen nicht ganz sicher ob ich wirklich rechne. Bekomme ich bei folgendem Ausbildungsgehalt noch Kindergeld?
Rechnung:
erstes Ausbildungsjahr: 754 € Brutto -> 600,38 € Netto
zweites Ausbildungsjahr: 827 € Brutto -> 658,51 € Netto
drittes Ausbildungsjahr: 899 € Brutto -> 715,76 € Netto
Es gibt Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld. Zudem werden 40€
auf Vermögenswirksame Leistungen gezahlt. (Rechnet man die mit?)
(Jahresgehälter)
600,38 € * (12 Monate + 2 Gehälter extra) = 8405,32 € (erstes Jahr)
658,51 € * (12 Monate + 2 Gehälter extra) = 9219,14 € (zweites Jahr)
715,76 € * (12 Monate + 2 Gehälter extra) = 10020,64 €(drittes Jahr)
Soweit ich nun weiß muss ich so rechnen:
Jahresgehalt - 920 € = berücksichtigtes Gehalt
7680 € ist ja die Grenze an dem was Jährlich da sein darf.
Ergo:
8405,32 € - 920 € = 7485,32 ( Kindergeld wird gezahlt)
9219,14 € - 920 € = 8299,14 ( Kindergeld entfällt )
10020,64 € - 920 € = 9100,64 (Kindergeld entfällt )
Passt das so? Oder habe ich irgendwas außer Acht gelassen?
Wäre dankbar für hilfreiche Antworten in dieser Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Makenshi
Geändert von Makenshi (10.08.2008 um 23:03 Uhr)
Das passt so, denn aktuell gilt die Grenze von 7.680€. Du hast jetzt aber mit dem Werbungskostenpauschbetrag von 920€ gerechnet. Wenn du aber höhere Webungskosten als die 920€ hast, dann kannst du natürlich die höheren Werbungskosten ansetzen.
Die Vermögenswirksamen Leistunegn werden mitgerechen. Sie werden auf das Bruttoeinkommen angerechnet, versteuert und dann wieder vom Nettogehalt abgezogen.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
Hi Klausi,
habe nocheinmal eine Frage zu den Vermögenswirksamen Leistungen:
Wenn seine Firma nun die Vermögenswirksamen Leistungen auf 300 Euro im Monat hochschraubt, bekäme er dann wieder Kindergeld? Dadurch würde ja beim Gehalt 300€ einbehalt entstehen, aber die Vermögenswirksamen Leistungen auf dann 340 Euro steigen.
Das Nettogehalt würde also wesentlich niedriger ausfallen.
Ginge das?
Gruß
Tobias
Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 300€ gibt es nicht.Soweit ich weiß, liegt der Höchstsatz bei 40€.
Hm ok, naja mal schauen wie wir das lösen. Denke wir werden die Werbungskosten ausweiten und halt noch andere Sachen und Teile abziehen, damit ich unter der Grenze lande. Sehr weit drüber bin ich nach meiner Rechnung gar nicht.
Gruß
Hallo und ein gutes neues Jahr
Hierzu habe ich auch ne Frage:
Nach meine Berechnungen würde ich auf 8033Euro kommen.
In diesem Betrag sind 14 Monatsgehälter + 480 Euro (pro Monat 40 Euro VWL) und die 920 Euro Werbungskosten abgezogen.
Nach diesem Stand hätte ich kein Anspruch von Kindergeld.
Wenn ich jetzt auf die 480 Euro verzichten würde dann hätte ich wieder Anspruch.
Ist das richtig so?
Und noch ne Frage:
Wie kommt Ihr auf 40 Euro VWL ?
Es werden zwar 40 Euro vom Nettolohn abgezogen aber der Arbeitgeber gibt doch nur 26,59 Euro?
Bin ich da falsch?
Danke im Voraus
Kann mir keiner helfen?
@serres: Bist du Makenshi?
Wenn nicht: Wie soll man dir ohne Zahlen helfen?
Wenn ja, dann
Januar bis Juli 2010 7 x 794 € = 5.558 €
August bis Dezember 2010 5 x 867 € = 4.335 €
Urlaubs-/Weihnachtsgeld 1.581 €
Summe 11.474 €
abzgl. SV-Beiträge ca. 2.320 €
abzgl. Pauschbetrag 920 €
Summe Einkünfte 8.234 €
Grenzbetrag überschritten
Wechselt das Ausbildungsjahr nicht wie in meinem Beispiel zum 01.08. des Jahres, sieht die Berechnung entsprechend anders aus.
§ 32 Abs. 4 Satz 9 EStG: Ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge steht der Anwendung der Sätze 2, 3 und 7 nicht entgegen.
Kurz: Du kannst nicht auf Einkommen verzichten. Die Familienkasse würde es trotzdem so berücksichtigen, als würdest du es erhalten.
Wieviel der Arbeitgeber gibt ist unterschiedlich. Makenshi schrieb es werden 40 € gezahlt.
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